Für die Wahl zum Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt sowie für die Wahl der Ortsräte der Gemeinden Buchholz/Aller, Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt am 11. September 2016 gebe ich gemäß § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes - NKWG - in der Fassung vom 28.01.2014 (Nds. GVBl. S. 35), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.9.2015 (Nds. GVBl. S. 186) folgendes bekannt:

 Samtgemeinde Schwarmstedt

Wahlbekanntmachung
zur Kommunalwahl am 11. September 2016

Für die Wahl zum Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt sowie für die Wahl der Ortsräte der Gemeinden Buchholz/Aller, Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt am 11. September 2016 gebe ich gemäß § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes - NKWG - in der Fassung vom 28.01.2014 (Nds. GVBl. S. 35), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.9.2015 (Nds. GVBl. S. 186) folgendes bekannt:

1. Zahl der Vertreter/innen und Höchstzahl der Bewerber/innen je Wahlvorschlag

Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf folgende Anzahl von Bewerbern/Bewerberinnen

  Zahl der
Vertreter/innen    

Höchstzahl der
Bewerber/innen
je Wahlvorschlag   
Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt          30 35
Rat der Gemeinde Buchholz/Aller 13 18
Rat der Gemeinde Essel 11 16
Rat der Gemeinde Gilten 11 16
Rat der Gemeinde Lindwedel 13 18
Rat der Gemeinde Schwarmstedt 17 22,


der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers/einer Einzelbewerberin (Einzelwahlvorschlag) nur den Namen dieses Bewerbers/dieser Bewerberin enthalten (§ 21 Abs. 4 u. 5 NKWG):

2. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche

Für die Samtgemeindewahl bildet das Gebiet der Samtgemeinde Schwarmstedt einen Wahlbereich. Die Gebiete der Gemeinden Buchholz/Aller, Essel, Lindwedel, Gilten und Schwarmstedt bilden für die Gemeindewahl jeweils einen Wahlbereich.

3. Unterschriften für Wahlvorschläge

Wahlvorschläge für die Samtgemeinderatswahl müssen von mindestens 20 Wahlberechtigten des Wahlbereiches persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

Jeder Wahlvorschlag muss für die Wahl der Ortsräte in den Gemeinden Essel und Gilten von mindestens 10 Wahlberechtigten, in den Gemeinden Lindwedel, Buchholz/Aller und Schwarmstedt von mindestens 20 Wahlberechtigten der betreffenden Gemeinde persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

Die Wahlberechtigung muss auf allen hier angeführten Wahlvorschlägen zum Zeitpunkt der Unterschrift gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen. Die Samtgemeinde hat die Wahlberechtigung zu bestätigen. (§ 21 Abs. 9 NKWG).

Eine wahlberechtigte Person darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen (§ 21 Abs. 9 NKWG). Hat jemand für eine Wahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind dessen Unterschriften auf Wahlvorschlägen ungültig, die bei der Samtgemeinde nach der ersten Bestätigung der Wahlberechtigung zu prüfen sind.

Jeder Wahlvorschlag muss außerdem von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten Einzelperson unterzeichnet sein (§ 21 Abs. 9 NKWG).

Folgende Parteien und Wählergruppen erfüllen die Voraussetzung des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 bis 3 NKWG:

a) Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU),
b) Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
c) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE),
d) Freie Demokratische Partei (FDP),
e) DIE LINKE.Niedersachsen (DIE LINKE.)
f) Unabhängige Wählergemeinschaft der Samtgemeinde Schwarmstedt (UWG)
g) Unabhängige Wählergemeinschaft Lindwedel-Hope (UWG)
h) Unabhängige Wählergemeinschaft Essel (UWG)
i) Bürgerliste Gilten (BLG)

Bei ihnen sind die oben genannten Unterstützungsunterschriften nicht erforderlich.

4. Inhalt und Form der Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge müssen nach Inhalt und Form den §§ 21 ff. NKWG entsprechen.

5. Einreichung der Wahlvorschläge

Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge endet am 25.07.2016 um 18.00 Uhr (§ 21 Abs. 2 NKWG).

Ich bitte, die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig bei mir (Rathaus der Samtgemeinde Schwarmstedt, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt) einzureichen und alle erforderlichen Unterlagen beizufügen.

6. Wahlanzeige

Die unter § 22 Abs. 1 NKWG fallenden Parteien werden auf das Erfordernis der Wahlanzeige hingewiesen. Die Wahlanzeige ist nach der näheren Regelung der vorgenannten Bestimmung bis zum 90. Tag vor der Wahl (13.06.2016) bei der Niedersächsischen Wahlleiterin, Lavesallee 6, 30169 Hannover, einzureichen.

Der Wahlanzeige sind die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Partei sowie der Nachweis über einen satzungsgemäß bestellten Landesverband beizufügen. Ist ein Landesvorstand nicht bestellt, ist ein Nachweis über den satzungsgemäß bestellten Bundesvorstand beizufügen.


Schwarmstedt, den 06.05.2016             
 
gez. Gehrs
Samtgemeinde- und Gemeindewahlleiter




   
23.04.2024

wahl-bek-2024-04-europawahlVom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.

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21.09.2022

wahl-bek-2022-08-einsicht-bun Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Wahlbezirke in der Samtgemeinde Schwarmstedt wird in der Zeit vom 19.09.2022 bis 23.09.2022 im Rathaus (Bürgerbüro) der Samtgemeinde Schwarmstedt, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Ein barrierefreier Zugang ist gewährleistet.

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14.09.2022

wahl-bek-2022-09-landtagswahl Am Sonntag, den 09.10.2022, findet in Niedersachsen die Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag statt. Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

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15.09.2021

wahl-bek-2021-09-endergebnis-swDer Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2021 das amtliche Endergebnis der Gemeindewahl Schwarmstedt wie folgt festgestellt:

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15.09.2021

wahl-bek-2021-09-endergebnis-liDer Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2021 das amtliche Endergebnis der Gemeindewahl Lindwedel wie folgt festgestellt:

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15.09.2021

wahl-bek-2021-09-endergebnis-giDer Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2021 das amtliche Endergebnis der Gemeindewahl Gilten wie folgt festgestellt:

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15.09.2021

wahl-bek-2021-09-endergebnis-esDer Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2021 das amtliche Endergebnis der Gemeindewahl Essel wie folgt festgestellt:

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15.09.2021

wahl-bek-2021-09-endergebnis-buDer Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2021 das amtliche Endergebnis der Gemeindewahl Buchholz (Aller) wie folgt festgestellt:

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15.09.2021

wahl-bek-2021-09-endergebnis-sgDer Samtgemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2021 das amtliche Endergebnis der Samtgemeindewahl Schwarmstedt wie folgt festgestellt:

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08.09.2021

wahl-bek-2021-09-bundestagswahl Am 26.09.2021 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

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10.08.2021

wahl-bek-2021-08-einsicht-bun Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke in der Samtgemeinde Schwarmstedt wird in der Zeit vom 06.09.2021 bis 10.09.2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag - Freitag von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

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10.08.2021

wahl-bek-2021-08-wahlbek-kom Am Sonntag, den 12.09.2021, in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, finden folgende Kommunalwahlen statt: Gemeindewahl - Samtgemeindewahl - Kreiswahl - Landratswahl.

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03.08.2021

wahl-bek-2021-08-wahlverz Das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl für die Wahlbezirke in der Samtgemeinde Schwarmstedt kann in der Zeit vom 23.08.2021 bis 27.08.2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag - Freitag von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr im Rathaus der Samtgemeinde Schwarmstedt, Bürgerbüro, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, von der wahlberechtigten Person eingesehen werden.

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28.07.2021

wahl-bek-2021-07-wahlvorschlaegeFür die Gemeindewahlen in Buchholz (Aller), Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt sowie die Samtgemeindewahl in Schwarmstedt am 12.09.2021 haben die jeweiligen Wahlausschüsse in ihren Sitzungen am 27.07.2021 folgende Wahlvorschläge zugelassen:

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21.07.2021

wahl-bek-2021-07-wahlauschuss-samtgemeindeI. Die Zusammensetzung der Wahlausschüsse hat sich - gegenüber Ihrer letzten Bekanntmachung - wie folgt geändert:

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08.03.2021

wahl-bek-2021-03-kommunalwahlAm 12.09.2021 sind in der Samtgemeinde Schwarmstedt der Samtgemeinderat und die Gemeinderäte in den 5 Mitgliedsgemeinden - Buchholz/Aller, Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt - zu wählen.

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11.02.2021

wahl-bek-2021-02-samtgemeinderatAm 12.09.2021 sind in der Samtgemeinde Schwarmstedt der Samtgemeinderat und die Gemeinderäte in den 5 Mitgliedsgemeinden - Buchholz/Aller, Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt - zu wählen.

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28.05.2019

wahl-bek-2019-05-28-sgbm-wahlGemäß § 45 g Abs. 4 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in Verbindung mit § 68 Abs. 3 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) gebe ich hiermit das vom Wahlausschuss der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 27. Mai 2019 festgestellte Ergebnis zur Wahl des Samtgemeindebürgermeisters am 26. Mai 2019 bekannt:

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17.05.2019

wahl-bek-2019-05-samtgemeindebuergermeisterwahlNach § 41 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05. Juli 2006 (Nds. GVBL. S. 280), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 07. August 2017 (Nds. GVBl. S. 255) gebe ich hiermit Folgendes bekannt:

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17.05.2019

wahl-bek-2019-05-briefwahlvorstandZur Feststellung des Briefwahlergebnisses bei der Samtgemeindebürgermeisterwahl am 26. Mai 2019 ist von der Samtgemeinde Schwarmstedt ein Briefwahlvorstand gebildet worden.

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17.04.2019

wahl-bek-2019-04-wahlvorschlaegeGemäß § 28 Abs. 6 in Verbindung mit 45a des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und § 38 Abs. 2 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) hat der Wahlausschuss der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 15. April 2019 folgende Wahlvorschläge zugelassen:

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17.04.2019

wahl-bek-2019-04-direktwahlBekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlausschusses der Samtgemeinde Schwarmstedt sowie über die 1. Sitzung des Wahlausschusses der Samtgemeinde Schwarmstedt

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09.09.2016

wahl-bek-2016-09-kommunalwahlen2016 Hier finden Sie die Ergebnisse der Gemeindewahlen und der Samtgemeindewahl in der Samtgemeinde Schwarmstedt vom 11. September.

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05.09.2016

wahl-bek-2016-09-gemeindeausschuesse Die zweite Sitzung der Gemeindewahlausschüsse/des Samtgemeindewahlausschusses findet am Montag, den 12. September 2016, im Sitzungsraum der Samtgemeinde Schwarmstedt, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt statt

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05.09.2016

wahl-bek-2016-09-kommunalwahlenNach § 41 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2016 (Nds. GVBL. S. 280 ff.) in der zurzeit gültigen Fassung gebe ich hiermit folgendes bekannt:

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03.08.2016

wahl-bek-2016-08-wahlvorschlaege-samtgemeinde Gemäß § 28 Abs. 6 und 45a des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28.01.2014 (Nds. GVBL, S. 35) in Verbindung mit § 38 Abs. 2 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBL, S. 280, 431) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBL, S. 186) wird hiermit bekanntgegeben:

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03.08.2016

wahl-bek-2016-08-wahlvorschlaege-schwarmstedt Gemäß § 28 Abs. 6 und 45a des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28.01.2014 (Nds. GVBL, S. 35) in Verbindung mit § 38 Abs. 2 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBL, S. 280, 431) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBL, S. 186) wird hiermit bekanntgegeben:

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03.08.2016

wahl-bek-2016-08-wahlvorschlaege-lindwedel Gemäß § 28 Abs. 6 und 45a des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28.01.2014 (Nds. GVBL, S. 35) in Verbindung mit § 38 Abs. 2 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBL, S. 280, 431) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBL, S. 186) wird hiermit bekanntgegeben:

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03.08.2016

wahl-bek-2016-08-wahlvorschlaege-gilten Gemäß § 28 Abs. 6 und 45a des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28.01.2014 (Nds. GVBL, S. 35) in Verbindung mit § 38 Abs. 2 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBL, S. 280, 431) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBL, S. 186) wird hiermit bekanntgegeben:

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03.08.2016

wahl-bek-2016-08-wahlvorschlaege-essel Gemäß § 28 Abs. 6 und 45a des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28.01.2014 (Nds. GVBL, S. 35) in Verbindung mit § 38 Abs. 2 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBL, S. 280, 431) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBL, S. 186) wird hiermit bekanntgegeben:

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03.08.2016

wahl-bek-2016-08-wahlvorschlaege-buchholz Gemäß § 28 Abs. 6 und 45a des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28.01.2014 (Nds. GVBL, S. 35) in Verbindung mit § 38 Abs. 2 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBL, S. 280, 431) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBL, S. 186) wird hiermit bekanntgegeben:

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28.07.2016

wahl-bek-2016-07-wahlauschuss-samtgemeinde Zusammensetzung des Wahlausschusses der Samtgemeinde Schwarmstedt

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28.07.2016

wahl-bek-2016-07-wahlauschuss-schwarmstedt Zusammensetzung des Wahlausschusses der Gemeinde Schwarmstedt

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28.07.2016

wahl-bek-2016-07-wahlauschuss-lindwedel Zusammensetzung des Wahlausschusses der Gemeinde Lindwedel

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28.07.2016

wahl-bek-2016-07-wahlauschuss-gilten Zusammensetzung des Wahlausschusses der Gemeinde Gilten

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28.07.2016

wahl-bek-2016-07-wahlauschuss-essel Zusammensetzung des Wahlausschusses der Gemeinde Essel

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28.07.2016

wahl-bek-2016-07-wahlauschuss-buchholz Zusammensetzung des Wahlausschusses der Gemeinde Buchholz/Aller

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09.05.2016

wahl-bek-2016-05-wahlausschuesse Gemäß den §§ 8 und 10 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung - NKWO - in der Fassung vom 05.07.2006 (Nds. GVBl. S. 280), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBl. S. 320), bitte ich hiermit die im Wahlgebiet der Samtgemeinde Schwarmstedt vertretenen Parteien und Wählergruppen darum, mir bis zum 31.05.2016 Wahlberechtigte des Wahlgebietes vorzuschlagen, welche als Mitglieder und als stellvertretende Mitglieder in die Gemeindewahlausschüsse, den Samtgemeindewahlausschuss und die jeweiligen Wahlvorstände berufen kann.

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09.05.2016

wahl-bek-2016-05-wahlbekanntmachung Für die Wahl zum Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt sowie für die Wahl der Ortsräte der Gemeinden Buchholz/Aller, Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt am 11. September 2016 gebe ich gemäß § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes - NKWG - in der Fassung vom 28.01.2014 (Nds. GVBl. S. 35), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.9.2015 (Nds. GVBl. S. 186) folgendes bekannt:

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09.05.2016

wahl-bek-2016-05-wahlleitung Gemäß § 7 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung - NKWO - in der Fassung vom 05.07.2006 (Nds. GVBl. S. 280), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBl. S. 320), gebe ich die Namen und Anschriften des Samtgemeindewahlleiters der Samtgemeinde Schwarmstedt und seines Stellvertreters sowie des Gemeindewahlleiters und dessen Stellvertreter der Gemeinden Buchholz/Aller, Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt bekannt:

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Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

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