Der Landkreis Heidekreis bittet um Beachtung folgender Fristen: 20. Dezember 2021: Abgabeschluss für: Fahrten-/Lageranträge 2021, Stärkemeldung, Zuschussanträge für JULEICA-Inhaber, Weitere Zuschussmöglichkeit für Ferienmaßnahmen, Mobiler Soccer-Court

Anträge für Lager und Fahrten;
Zuschuss des Landkreises Heidekreis

Der Landkreis Heidekreis bittet um Beachtung folgender Fristen:

Schlagzeilen:

20. Dezember 2021: Abgabeschluss für:
 - Fahrten-/Lageranträge 2021
 - Stärkemeldung
 - Zuschussanträge für JULEICA-Inhaber
 - Weitere Zuschussmöglichkeit für Ferienmaßnahmen
 - Mobiler Soccer-Court
 
Nach 35 Jahren als Kreisjugendpfleger ist Ulli Chojnowski zum Dezember 2020 in den wohlverdienten Ruhestand gegangen. Ulli hat die Vereinsarbeit in seiner Funktion in diesen Jahren maßgeblich geprägt und gefördert. Mit viel Erfahrung und gezielten Maßnahmen, hat er Fortbildungen angeboten, Kinderfeste ins Leben gerufen und so vieles mehr.
Ich freue mich in Ullis Fußstapfen treten zu dürfen und mich an seiner Stelle dafür einzusetzen, dass die Jugendarbeit in den Vereinen und Verbänden sich weiterentwickeln kann und unterstützt wird. Gerne komme ich zu den einzelnen Vereinen und Verbänden um mich als - fast - neues Gesicht vorzustellen.

Auch 2021 hatte die Corona-Pandemie die Jugendarbeit voll im Griff. Allerdings hatten sich die Vereine und Verbände gewappnet und wurden nicht wieder so überrascht. Somit konnten viele Veranstaltungen, Lager und Fahrten stattfinden. Auch wenn diese mehr im Inland und teils mit sehr ausgefuchsten Hygienebestimmungen stattfinden mussten. Der Bedarf bei den Kindern und Jugendlichen wieder am Vereinsleben teilnehmen zu können ist groß. Wir freuen uns sehr, dass die Vereine im Landkreis motiviert und kreativ sind um ihre Angebote durchzuführen.

Finanziell unterstützt wurden die Vereine und Verbände durch die Anpassung der Förderrichtlinien für den Bereich der Jugendarbeit. Dadurch können erneut Ersatzmaßnahmen für die durch die Corona-Pandemie ausgefallenen Freizeiten bezuschusst werden.
Durch einen Antrag des Kreisjugendringes Heidekreis wurde für dieses Jahr die Förderung für Lager und Fahrten von 3,- € auf 5,- € pro Tag und Teilnehmer*in erhöht.

Dies alles war nur möglich, da die Vorstände, Teams und ehrenamtlichen Mitarbeiteri*nnen bereit waren sich wieder den Herausforderungen zu stellen. Die glücklichen Gesichter aller Teilnehmenden haben sicher gezeigt, dass sich dieser Einsatz gelohnt hat.

Abgabeschluss für Lager- und Fahrtenanträge 2021
Gemäß den Förderrichtlinien des Heidkreises für den Bereich der Jugendarbeit sind Anträge auf Lager- und Fahrtenzuschüsse unmittelbar nach Abschluss der Maßnahme zu stellen. Bei der Berechnung des Zuschusses können nur die Teilnehmer*innen berücksichtigt werden, deren Angaben zur Person (inkl. eigenhändiger Unterschrift) auf der zum Antrag gehörenden Teilnehmer*nnenliste vollständig und gut leserlich sind.
Die Anträge sind bis zum 20. Dezember 2021 an: Jugendhof Idingen, Idingen Nr. 4, 29683 Bad Fallingbostel zu senden.
Die aktuellen Antragsformulare können von der Homepage des Jugendhofes Idingen unter Jugendpflege / Downloads  heruntergeladen werden. Alte Antragsformulare können zur Zuschussbeantragung nicht mehr anerkannt werden!


Stärkemeldung 2021
Die Stärkemeldung ist die Grundlage für die jährliche Meldung der in den Jugendgruppen, Vereinen und Verbänden aktiven Kinder und Jugendlichen beim Kommunalen Schadensausgleich zur Erlangung des von dort gewährten Versicherungsschutzes.
Es ist nur die Anzahl der aktiven Kinder und Jugendlichen (bis 27 Jahre) zu melden; einfach in die hier verlinkte Eingabemaske eintragen -fertig!.
Die Stärkemeldungen für die Jugendfeuerwehren und die Sport-und Schützenvereine erfolgen durch die Kreisjugendfeuerwehrwartin bzw. den Kreissportbund.
 
JULEICA-Zuschüsse können abgerufen werden
Die besondere Förderung von Inhaber*innen der Jugendleiter*innen-Card (JULEICA) ist ein fester Bestandteil der Förderrichtlinien des Landkreises für den Bereich der Jugendarbeit. Entsprechend wird anerkannten Trägern der Jugendarbeit je Inhaber*in einer gültigen JULEICA auf Antrag ein Zuschuss in Höhe von 22 € jährlich gewährt.
Auch die JULEICA-Zuschüsse können über die hier verlinkte Eingabemaske abgerufen werden. Sollten für eine Person mehrere Anträge eingehen, kommt grundsätzlich die Organisation in den Genuss des Zuschusses, die auf der jeweiligen JULEICA aufgedruckt ist. Zu beachten ist, dass der Mittelabruf spätestens bis zum 20. Dezember 2021 erfolgen muss. Für Rückfragen zum Antragsverfahren steht Claudia Schwiening-Graas (Tel. 05162/989841) gern zur Verfügung.
 
Jugendleiter*innen-Ausbildung 2022 – Lehrgang zur Erlangung der Jugendleiter-Card (JULEICA)
Auch im Seminarprogramm 2021/2022 des Jugendhofes Idingen wird gleich zu Beginn des kommenden Jahres wieder ein Lehrgang zum Erwerb der Jugendleiter*innen-Card (JULEICA) angeboten.
Nähere Informationen und Anmeldung zur Jugendleiter*innenausbildung 2022.

Weitere Zuschussmöglichkeit für Ferienmaßnahmen
In diesem Jahr hat der Verein „Hafensänger & Puffmusiker e.V.“ begonnen Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche zu fördern. Die Förderung ist gezielt für Familien vorgesehen, die sich die Teilnahme an den Angeboten sonst gar nicht oder nur sehr schwer leisten können. Die Anträge sind sehr unkompliziert. Weitere Informationen und die Anträge findet man auf der Vereinshomepage: Protected link
 
Mobiler Soccer-Court steht zur Ausleihe bereit
Alle (Sport-) Vereine und Verbände, Schulen sowie die Städten und Gemeinden des Heidekreises können für nicht kommerzielle Veranstaltungen einen mobilen Soccer-Court beim Jugendhof Idingen ausleihen. Der Soccer Court misst 18 x 10 Meter, hat zwei Tore, ringsum Banden und Ballfangnetze und ist gut verstaut in einem dazugehörigen Kofferanhänger transportabel. Die Leihgebühren betragen 10,- € pro Tag.  Weitere Infos, Fotos sowie der Leihvertrag sind auf der Homepage des Jugendhofes unter folgendem Link zu finden: Street-Soccer-Court

Bitte beachten:
Dieses Info wird ausschliesslich per E-mail verschickt und kann jederzeit auf der Homepage des Jugendhofes Idingen abgerufen werden. Die notwendigen Meldungen (Stärkemeldung 2021) und der Abruf der JULEICA-Zuschüsse sind ebenfalls nur noch online über das Internet möglich.


 

 

   
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