Hochwassserhilfe für Landwirte

Der Samtgemeinde Schwarmstedt liegen folgende Informationen zur Hochwasserhilfe für betroffene Landwirte vor.

Informationen des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (http://www.ml.niedersachsen.de)

Minister Meyer: „Niedersachsen wird vom Hochwasser
geschädigten Landwirten schnell und unbürokratisch helfen“
LWK nimmt ab 3. Juli Anträge an – Bis zu 50 Prozent der Schäden werden erstattet

Hannover. Um Hilfen für die vom Hochwasser betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe möglichst zügig auszahlen zu können, hat das Landwirtschaftsministerium nun die Eckpunkte für das weitere Verfahren zur Auszahlung der Soforthilfe im Agrar-Ressort festgelegt. Rechtliche Grundlage des Hilfsprogramms ist eine Verwaltungsvereinbarung, die Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer unterschrieben hat und die dem Bund zur Unterzeichnung vorliegt.
Christian Meyer: „Niedersachsen möchte den betroffenen Landwirten so schnell und unbürokratisch wie möglich helfen. Deshalb bin ich froh darüber, dass wir diese Woche mit dem Bund den rechtlichen Rahmen schaffen und das Antragsverfahren nächste Woche starten kann.“
Anträge von geschädigten landwirtschaftlichen Betrieben nimmt die Landwirtschaftskammer (LWK) ab dem 3. Juli an, die Anträge können bis zum 12. Dezember 2013 eingereicht werden. Im Falle einer Bewilligung wird dem Betrieb als Teilausgleich für Schäden an Wirtschaftsgütern und für weitere hochwasserbedingte Kosten ein Zuschuss von 50 Prozent gezahlt. Die Einkommensgrenze liegt bei 170.000 Euro, bei Verheirateten bei 200.000 Euro. Die Mindestschadensschwelle liegt bei 5.000 Euro. Die maximale Förderung liegt bei 50.000 Euro, bei Härtefällen bei höchstens 100.000 Euro.
Die LWK nimmt derzeit Schadensmeldungen auf. Auf der Grundlage von Rechnungen, Kostenvoranschlägen, Gutachten von öffentlich bestellten Sachverständigen sowie Bewertungen durch LWK-Mitarbeiter ermittelt die LWK den finanziellen Schaden und bewilligt die Zahlung. Die Kosten für den unabhängigen Gutachter trägt zunächst der Antragsteller. Im Falle einer Bewilligung werden jedoch 50 Prozent der Ausgaben erstattet.
Betriebe, deren Anträge bewilligt werden, können ab August mit der finanziellen Unterstützung aus der Soforthilfe rechnen.

Informationen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (http://www.lwk-niedersachsen.de)

 

Hochwasser-Hilfsprogramm für die Landwirtschaft startet - Landwirte sollten sich schnellst möglichst bei LWK melden

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen wird das Hilfsprogramm für hochwassergeschädigte Landwirte in Niedersachsen abwickeln. Obwohl noch nicht alle Details des Verfahrens geklärt sind, wird mit der Schadensfeststellung begonnen. Dies ist erforderlich, da ansonsten insb. die Schäden an den Flächen bzw. dem entsprechenden Aufwuchs nicht mehr feststellbar sind. Die Landwirte werden aufgerufen, die Schäden mittels des anliegenden Vordruckes zu melden.

Sobald die Meldungen in der zuständigen Bezirks- und Außenstelle der Landwirtschaftskammer eingehen werden Termine zur Vor-Ort Besichtigung festgelegt. Die Mitarbeiter der LWK werden dann die Flächen in Augenschein nehmen und den Umfang des Schadens schätzen. Die weitere Ermittlung des Schadens soll dann anhand von Pauschalbeträgen erfolgen. Hierzu stehen aber noch einzelne Entscheidungen aus.

Aktuell wird davon ausgegangen, dass Anfang Juli alle weiteren notwendigen Informationen zum Verfahren vorliegen, so dass dann auch ein offizielles Antragsformular bereitgestellt wird. Dort besteht die Möglichkeit neben den Schätzungen zu den flächenbezogenen Schäden auch Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen, Tieren, Vorräten sowie sonstige Schäden und Aufwendungen zur Schadensbeseitigung geltend zu machen.

Ein Formular für die Vorab-Mitteilung von landwirtschaftlichen Schäden finden Sie unten. Zudem finden Sie dort eine Liste der zuständigen Dienststellen der LWK. Es ist ausreichend wenn die Meldung per Fax dort eingereicht wird.

 

Kontakt:

Armin Kugler
Milchquotenregelung, Beratungsförderung, Einzelbetriebliche Managementsysteme und sonstige Förderprogramme
Telefon: 0511 3665-1420
Telefax: 0511 3665-1557
E-Mail: armin.kugler@lwk-niedersachsen.de

Nicola Miklis
Direktzahlungen
Telefon: 0511 3665-1346
Telefax: 0511 3665-991346
E-Mail: nicola.miklis@lwk-niedersachsen.de

 

 

Stand: 26.06.2013

 


Vorab-Mitteilung von landwirtschaftlichen Schäden - 69 KB

Kontaktdaten Hochwasser Ansprechpartner BST - 6 KB

 

 

hochwasser

   

ansprechpartner

Ansprechpartner Gewerbegebiete in der Samtgemeinde Schwarmstedt


Die Samtgemeinde Schwarmstedt bietet neben den Dienstleistung für Gewerbetreibende auch Flächen in den Gewerbegebieten der einzelnen Gemeinden zum Kauf an. Freie Gewerbeflächen finden Sie hier. Bei Fragen rund um Ihre geplante Gewerbeansiedlung bzw. bei Kaufinteresse wenden Sie sich bitte an:


ausschreibungen

Ausschreibungen


  Hier finden Sie Ausschreibungen der Samtgemeinde Schwarmstedt.


ausschreibungen-zuschlag

Ausschreibungen - Zuschlagserteilungen


  Information über Zuschlagserteilungen gemäß § 19 Abs.2 VOL/A (Ex-Post-Transparenz)


wirtschaft-einzelhandelskonzept

Einzelhandelskonzept der Samtgemeinde


Der Samtgemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.04.2018 das von der BBE Handelsberatung vorgelegte Einzelhandelskonzept mit Stand März 2018 beschlossen.


gewerbegebiete-sgs

Gewerbeflächen der Samtgemeinde Schwarmstedt


Gewerbegebiete in der Samtgemeinde Schwarmstedt


online-gewerbeauskunft

Online Gewerbeauskunft


Jeder Internetnutzer kann über die Online-Gewerbeauskunft datenschutzrechtlich unbedenkliche Grunddaten - Name, Anschrift und Tätigkeit der gemeldeten Betriebe in der Samtgemeinde Schwarmstedt kostenfrei tagesaktuell abfragen.


standort

Standortvorteile Samtgemeinde Schwarmstedt


Der Wirtschaftsstandort Schwarmstedt profitiert besonders von seiner guten geographischen Lage!


schwarmstedt-wirtschaftsinitiative

Wirtschaftsinitiative Region Schwarmstedt


Interessenvertretung von Gewerbetreibenden, Vereinen und Verbänden aus der Samtgemeinde Schwarmstedt

   

Veranstaltungskalender  

   

Aktuelles  

27.11.2024
fz-zulassung-ab-dezember-in-schwarmstedt-nur-mit-terminvereinbarung-und-weniger-terminen Seit Dezember 2024 gibt es eine Änderung im Bürgerbüro...mehr...
30.04.2025
aktuelles-2025-04-stellenausschreibung-sg-lei-b Die Samtgemeinde Schwarmstedt sucht zum nächstmöglichen Termin eine...mehr...
30.04.2025
aktuelles-2025-04-stellenausschreibung-sg-lei-f Die Samtgemeinde Schwarmstedt sucht zum nächstmöglichen Termin eine...mehr...
28.04.2025
bekanntmachung-sg-2025-04-rat-sDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Schwarmstedt findet am...mehr...
25.04.2025
bekanntmachung-sg-2025-04-jugDie nächste Sitzung des Jugend-, Sport-, Kultur- und Sozialausschusses...mehr...
25.04.2025
bekanntmachung-sg-2025-04-umwDie nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Natur- und...mehr...
   

Kontakt Wirtschaft  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Herr Beesch
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel.  (05071) 809 - 133
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

   
buchtipp-2024-01-27Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Kinder ab 9 Jahren: mehr...
   

 

  Samtgemeinde Schwarmstedt

Postfach 1154
29684 Schwarmstedt

Hausanschrift:
Rathaus
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung

Telefon (Zentrale): 05071/809-0
Telefon (Bürgerbüro): 05071/809-99
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de
Kontakt (Was erledige ich wo?)

Kontodaten der Samtgemeindekasse

Sprechzeiten Bürgerbüro
(Meldeamt, Ausweise/Pässe, Fundbüro, Kfz-Zulassung, Gewerbe/Gaststätten):
Montag, Mittwoch & Freitag 08:30 – 14:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 
  13:00 – 18:30 Uhr


Sprechzeiten Sozialamt
(Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Unterbringung):
Montag – Freitag, 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
   
allgemeine Sprechzeiten:
Montag – Freitag, 08:30 – 12:00 Uhr
Montag – Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
   
 
Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Quellenangaben 
Wir benutzen Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.