Achtung! Ab 01.01.14: SEPA-Verfahren bei der KFZ-Zulassung

Änderungen bei der KFZ-Zulassung durch SEPA Einführung.

Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
Seit dem Jahre 2003 müssen Sie bei Zulassung eines Fahrzeuges eine Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer erteilen. Die KFZ-Steuer kann auch vom Konto einer anderen Person abgebucht werden. Dann muss die Einzugsermächtigung neben der künftigen Halterin bzw. dem künftigen Halter zusätzlich vom Kontoinhaber bzw. von der Kotoinhaberin unterschrieben werden.

Einführung von SEPA ab dem 01.01.2014
Ab dem 01.02.2014 wird der bargeldlose Zahlungsverkehr europäisch. Alle Überweisungen und Lastschriften in Europa sind dann nach einem europaweit einheitlichen Verfahren vorzunehmen. Im Bereich des Kfz-Zulassungsverfahrens wird diese Umstellung bereits zum 01.01.2014 vollzogen. Ab dem 01.01.2014 muss bei jedem Zulassungsvorgang eine Einzugsermächtigung im neuen SEPA-Format(sogenanntes Lastschriftmandat) vorgelegt werden.

Der verbindlich vorgeschriebene Vordruck für das Sepa-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren ist hier [Sepa-Lastschriftmandat] hinterlegt. Den Vordruck sollten Sie u. a. dann benutzen, wenn Sie eine andere Person mit der Zulassung beauftragen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ab 01.01.2014 die bisherigen Vordrucke nicht mehr akzeptieren dürfen.

Die neuen Lastschriftmandate müssen wie bisher vom zukünftigen Fahrzeughalter und ggf. dem Zahler der Kraftfahrzeugsteuer unterschrieben werden. Die ausgefüllten Vordrucke werden von uns nach erfolgter Zulassung an die zuständige Steuerverwaltung im Original übergeben.

 

Nähere Informationen unter: www.schwarmstedt.de/joomla/index.php/politik-rathaus/rathaus/kfz-zulassung

 

 

 

   

ansprechpartner

Ansprechpartner Gewerbegebiete in der Samtgemeinde Schwarmstedt


Die Samtgemeinde Schwarmstedt bietet neben den Dienstleistung für Gewerbetreibende auch Flächen in den Gewerbegebieten der einzelnen Gemeinden zum Kauf an. Freie Gewerbeflächen finden Sie hier. Bei Fragen rund um Ihre geplante Gewerbeansiedlung bzw. bei Kaufinteresse wenden Sie sich bitte an:


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Ausschreibungen


  Hier finden Sie Ausschreibungen der Samtgemeinde Schwarmstedt.


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Ausschreibungen - Zuschlagserteilungen


  Information über Zuschlagserteilungen gemäß § 19 Abs.2 VOL/A (Ex-Post-Transparenz)


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Einzelhandelskonzept der Samtgemeinde


Der Samtgemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.04.2018 das von der BBE Handelsberatung vorgelegte Einzelhandelskonzept mit Stand März 2018 beschlossen.


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Gewerbeflächen der Samtgemeinde Schwarmstedt


Gewerbegebiete in der Samtgemeinde Schwarmstedt


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Jeder Internetnutzer kann über die Online-Gewerbeauskunft datenschutzrechtlich unbedenkliche Grunddaten - Name, Anschrift und Tätigkeit der gemeldeten Betriebe in der Samtgemeinde Schwarmstedt kostenfrei tagesaktuell abfragen.


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25.04.2025
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Samtgemeinde Schwarmstedt
Herr Beesch
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel.  (05071) 809 - 133
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

   
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Montag – Freitag, 10:00 – 12:00 Uhr
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allgemeine Sprechzeiten:
Montag – Freitag, 08:30 – 12:00 Uhr
Montag – Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
   
 
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