SuedLink - Ankündigung von Kartierungsarbeiten in den Gemeinden Buchholz (Aller), Gilten, Lindwedel der Samtgemeinde Schwarmstedt

Die Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH und TransnetBW GmbH planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Aktuell befindet sich SuedLink im Abschnitt B (Scheeßel bis Bad Gandersheim/Seesen) im Planfeststellungsverfahren nach § 19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens finden innerhalb und außerhalb des von der Bundesnetzagentur bereits festgelegten 1.000 m breiten Korridors Kartierungsarbeiten auf möglichen Logistikflächen, Zwischenlagern und Zuwegungen in der Bauphase von SuedLink statt.

Die faunistischen und floristischen Kartierungen dienen der Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage, um die Belange von Natur und Umwelt bei der Planung der möglichen Logistikflächen, Zwischenlager und Zuwegungen in der Bauphase bestmöglich zu berücksichtigen. So wird die Vereinbarkeit der Baulogistikplanung für SuedLink mit dem Natur- und Artenschutz sichergestellt. Die gewonnenen Daten und deren fachliche Bewertung sind Bestandteil der sogenannten Unterlagen nach § 21 NABEG. Erst mit der Einreichung dieser Unterlagen erfolgt der Vorschlag für einen konkreten Leitungsverlauf. Mit den geplanten Untersuchungen ist keine Festlegung für einen Leitungsverlauf verbunden.
Ihre Samtgemeinde befindet sich außerhalb des geplanten Trassenkorridors.

Umfang der Kartierungsarbeiten
Die Kartierzeiträume orientieren sich an den verschiedenen Lebenszyklen der Fauna und Flora. Art und Umfang der Kartierungen können in Form von Begehungen und Sichtbeobachtungen, aber auch durch das Ausbringen von Horchboxen, Niströhren/-kästen, Lebendfallen/Verstecken, Lockstöcken, Spurentunneln oder Hand- und Kescherfängen sowie durch eine Elektrobefischung erfolgen.

Informationen zu den Kartierungsarbeiten
Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und im Einzelfall Grundstücke zu betreten und / oder zu befahren. In der Regel werden sie zu Fuß durchgeführt und dauern – je nach Ziel der Kartierung – zwischen 15 Minuten bis zu mehreren Stunden pro Tag.

Eventuelle Schäden
Durch die Kartierungsarbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, werden diese durch TenneT TSO GmbH bzw. durch die von ihr beauftragten Firmen zeitnah beseitigt oder entsprechend den gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angemessen entschädigt.

Bekanntmachung und Termine
Die Berechtigung zur Durchführung dieser Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungsarbeiten erfolgen in den Gemeinden Buchholz (Aller), Gilten und Lindwedel im Zeitraum von 09.08.2021 bis 31.12.2021.
Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus den Flurstücklisten. Diese stehen auf der Internetseite der Samtgemeinde Schwarmstedt zur öffentlichen Einsicht zur Verfügung: www.schwarmstedt.de - Aktuelles.

Mitarbeiter von TenneT TSO GmbH oder von ihnen beauftragte Firmen informieren die von den genannten Maßnahmen berührten Eigentümern und Nutzungsberechtigten gegebenenfalls zusätzlich schriftlich, sofern im Rahmen der Kartierungen temporäre Installationen (z. B. Nistkästen oder Lockstöcke) ausgebracht werden.

Kontakt für Rückfragen
Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der Kartierungsarbeiten stehen Mitarbeiter von Tennet TSO GmbH zur Verfügung:
Tennet TSO GmbH
+49 (0) 921 / 50740 5000
E-Mail: suedlink@tennet.eu
suedlink.tennet.eu

TenneT ist bei SuedLink für den nördlichen Trassenabschnitt und die Konverter in Schleswig-Holstein und Bayern zuständig. In den Zuständigkeitsbereich von TransnetBW fallen der südliche Trassenabschnitt und der Konverter in Baden-Württemberg.

 

 

   

ansprechpartner

Ansprechpartner Gewerbegebiete in der Samtgemeinde Schwarmstedt


Die Samtgemeinde Schwarmstedt bietet neben den Dienstleistung für Gewerbetreibende auch Flächen in den Gewerbegebieten der einzelnen Gemeinden zum Kauf an. Freie Gewerbeflächen finden Sie hier. Bei Fragen rund um Ihre geplante Gewerbeansiedlung bzw. bei Kaufinteresse wenden Sie sich bitte an:


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Ausschreibungen


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  Information über Zuschlagserteilungen gemäß § 19 Abs.2 VOL/A (Ex-Post-Transparenz)


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Einzelhandelskonzept der Samtgemeinde


Der Samtgemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.04.2018 das von der BBE Handelsberatung vorgelegte Einzelhandelskonzept mit Stand März 2018 beschlossen.


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Gewerbeflächen der Samtgemeinde Schwarmstedt


Gewerbegebiete in der Samtgemeinde Schwarmstedt


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Jeder Internetnutzer kann über die Online-Gewerbeauskunft datenschutzrechtlich unbedenkliche Grunddaten - Name, Anschrift und Tätigkeit der gemeldeten Betriebe in der Samtgemeinde Schwarmstedt kostenfrei tagesaktuell abfragen.


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Samtgemeinde Schwarmstedt
Herr Beesch
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel.  (05071) 809 - 133
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

   
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