Sicherheit im Ehrenamt

Sicherheit im Ehrenamt: Unfallversicherungsschutz für
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Sicherheit im Ehrenamt: Unfallversicherungsschutz für bürgerschaftlich Engagierte

Die VBG weist darauf hin, dass alle abgeschlossenen Verträge zur freiwilligen Versicherung im Ehrenamt, die mit Vereinen zugunsten der ehrenamtlich Tätigen abgeschlossen wurden, Bestand haben. Die Nichtanerkennung der Verträge würde den Vereinen die Möglichkeit nehmen, für ihre Ehrenamtsträger eine Versicherung abzuschließen und würde damit das zum 1.1.2005 verabschiedete Gesetz zum Schutz der ehrenamtlich Tätigen faktisch aushebeln.

Das Bundesministerum für Arbeit und Soziales weist in der Broschüre "Zu Ihrer Sicherheit - Unfallversichert im freiwilligen Engagement" (Seite 32) darauf hin, dass der einzelne Sportverein selbst einen Antrag bei der VBG stellen [kann]. Dabei ist die Anzahl der gewählten oder beauftragten Ehrenamtsträger, die von der Versicherungsmöglichkeit Gebrauch machen wollen, zu melden sowie die Funktionen (Ämter), die diese Personen innehaben. Eine namentliche Nennung der Personen ist auch hier nicht erforderlich."

Die VBG wird die geschlossenen Verträge auch weiterhin zu Gunsten der Versicherten anwenden und den Versicherungsschutz gewähren.

 

Unfallversicherungsschutz für bürgerschaftlich Engagierte

Für viele ehrenamtlich Tätige besteht bereits gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Unfälle im Rahmen ihres Engagements. Für einen anderen Teil der ehrenamtlich Tätigen bietet die VBG eine freiwillige Versicherung an.

Die Übersicht auf der rechten Seite gibt Ihnen Auskunft, wer schon gesetzlich versichert ist und wer sich freiwillig versichern kann. Zudem erläutern wir Ihnen die Grundsätze des Versicherungsschutzes anhand von Beispielen und geben Ihnen Auskunft, ob wir zuständig sind oder ein anderer Unfallversicherungsträger.

Für ehrenamtlich Tätige,

  • deren gemeinnützige Organisation,
  • deren Arbeitgeberorganisation/Gewerkschaft oder
  • deren Partei im Sinne des Parteiengesetzes

in unseren Zuständigkeitsbereich fällt, bieten wir eine freiwillige Versicherung an. Der Beitragssatz für die freiwillig Versicherten im Ehrenamt beträgt 2,73 Euro je versicherter Person für das Jahr 2012.

Sind die ehrenamtlich Tätigen in verschiedenen Organisationen tätig, so ist für jede Tätigkeit eine gesonderte Beitrittserklärung (mit jeweiliger Beitragsverpflichtung) erforderlich.

 

Online-Anmeldung für Gruppen- und Einzelanträge

Nutzen Sie einfach unseren Online-Service: Melden Sie Ihre ehrenamtlich Tätigen bei uns an. Gleiches gilt selbstverständlich auch für den einzelnen ehrenamtlich Tätigen.

Antrag auf freiwillige Versicherung für ehrenamtlich Tätige

 

Rahmenverträge mit Verbänden

Um den einzelnen ehrenamtlich Tätigen und Vereinen die Anmeldung zu vereinfachen, bieten wir Verbänden an, Rahmenverträge mit uns zu schließen. Bitte setzen Sie sich (als Verband) zwecks Abschluss eines Rahmenvertrages über die nachstehende E-Mail-Adresse mit uns in Verbindung.

E-Mail: Ehrenamt

Haben Sie Fragen? Die Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie die Anschrift Ihrer zuständigen Bezirksverwaltung/Unternehmensbetreuung finden Sie unter KONTAKT.

 

Informationen

 

Links

 

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Ansprechpartner Gewerbegebiete in der Samtgemeinde Schwarmstedt


Die Samtgemeinde Schwarmstedt bietet neben den Dienstleistung für Gewerbetreibende auch Flächen in den Gewerbegebieten der einzelnen Gemeinden zum Kauf an. Freie Gewerbeflächen finden Sie hier. Bei Fragen rund um Ihre geplante Gewerbeansiedlung bzw. bei Kaufinteresse wenden Sie sich bitte an:


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  Information über Zuschlagserteilungen gemäß § 19 Abs.2 VOL/A (Ex-Post-Transparenz)


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Der Samtgemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.04.2018 das von der BBE Handelsberatung vorgelegte Einzelhandelskonzept mit Stand März 2018 beschlossen.


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30.04.2025
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25.04.2025
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Samtgemeinde Schwarmstedt
Herr Beesch
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel.  (05071) 809 - 133
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

   
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Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
   
 
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