Ein Teilstück des in der Gemarkung Suderbruch gelegenen Wirtschaftsweges - Behrens Twachte, Flur 2, Flurstück 127/1, zur Größe von 160 qm, wird gemäß Ratsbeschluss vom 24.10.2017 mit Wirkung vom Tage nach der Bekanntmachung gem. § 8 Abs. 1 Niedersächsisches Straßegesetz (NStrG) eingezogen.