Bekanntmachung über die Einziehungen von Wirtschaftswegen
Die Wirtschaftswege „Brandenkampsweg“, Flur 2, Flurstück 103 „Heidkampsweg“, Flur 2,Flurstück 100/1 und 102 und Flur 1, Flurstück 45 „Eimker Drebberweg“, Flur 1, Flurstück 46 werden gemäß Ratsbeschluss vom 17.06.2015 gemäß § 8 Abs. 1 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) mit Wirkung vom Tage nach der Bekanntmachung auf gesamter Länge eingezogen.