Bekanntmachung über die Einziehung einer Teilstrecke der Gemeindeverbindungsstraße Bothmer - Essel

 

Die Widmung einer Teilstrecke, der in der Gemarkung Essel, Landkreis Soltau – Fallingbostel, Regierungsbezirk Lüneburg, gelegenen Gemeindeverbindungsstraße Bothmer – Essel („Bothmerscher Weg“) wird aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls aufgehoben.

Die Teilstrecke der vorgenannten Straße wird daher gemäß § 8 Abs. 1 Nds. Straßengesetz (NStrG) mit sofortiger Wirkung eingezogen.

Die Teilstrecke im Zuge der Gemeindeverbindungsstraße Bothmer - Essel zur Länge von 270 m, befindet sich zwischen der Gemarkungsgrenze Bothmer zu Essel (Varrenbruchsgraben) in östlicher Richtung verlaufend bis zum Beginn der sog. Eichenwaldes entlang der südlichen Grenze des Grundstücks Gemarkung Essel, Flur 9, Flurstück 11.

Die Ankündigung über die Einziehung erfolgte nach § 8 Abs. 2 NStrG am 08.05.2004.

Die sofortige Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wird angeordnet.

Begründung:
Die Gemeindeverbindungsstraße wird vermehrt als Abkürzung zwischen den Ortsteilen Bothmer und Essel genutzt. Die Ausgestaltung und Bauweise der Straße genügt nicht mehr diesen höheren Anforderungen an das Verkehrsaufkommen. Infolgedessen ist es in der vergangenen Zeit des Öfteren zu Verkehrsgefährdungen, teilweise mit tödlichem Ausgang, gekommen. Diese negative Entwicklung rechtfertigt die Einziehung aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls und die Anordnung der sofortigen Vollziehung.

Übergangsregelung:
Bis zur Neuwidmung durch die künftig zuständigen Gemeinden Schwarmstedt und Essel bleibt die Gemeindeverbindungsstraße Bothmer – Essel für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr, sowie für Fußgänger und Radfahrer benutzbar. Diese Regelung gilt bis die vorgenannten Gemeinden die Neuwidmung verfügt haben.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Einziehungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Samtgemeinde Schwarmstedt (Rathaus), Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, einzulegen.


Schwarmstedt, 17.11.2004

Samtgemeinde Schwarmstedt
Der Samtgemeindebürgermeister

gez. Frische

 

   

Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

thumbnail Feedback, Mängelmeldung
thumbnail Terminbuchung
   

Wetter  

giweather joomla module
   

Veranstaltungskalender  

   

Aktuelles  

03.05.2024
cyanobakterien-blaualgen-im-kiessee-bothmer-zurueckgegangen Schwarmstedt. Eine weitere Überprüfung und Vorortbesichtigung am...mehr...
02.05.2024
aktuelles-2024-04-amtshilfe-030524 Das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser bittet im rahmen der...mehr...
28.04.2024
bekanntmachung-buchh-6052026 Die nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller), als...mehr...
25.04.2024
bekanntmachung-sgs-02052024Die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Natur- und...mehr...
25.04.2024
bekanntmachung-sgs-06052025Die nächste Sitzung des Fachausschusses öffentliche Einrichtungen, Feuerwehr...mehr...
23.04.2024
wahl-bek-2024-04-europawahlVom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte...mehr...
   
23.04.2024
wahl-bek-2024-04-europawahlVom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland...mehr...
   
buchtipp-2024-01-27Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Kinder ab 9 Jahren: mehr...
   

 

  Samtgemeinde Schwarmstedt

Postfach 1154
29684 Schwarmstedt

Hausanschrift:
Rathaus
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung

Telefon (Zentrale): 05071/809-0
Telefon (Bürgerbüro): 05071/809-99
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de
Kontakt (Was erledige ich wo?)

Kontodaten der Samtgemeindekasse

Sprechzeiten Bürgerbüro
(Meldeamt, Ausweise/Pässe, Fundbüro, Kfz-Zulassung, Gewerbe/Gaststätten):
Montag, Mittwoch & Freitag 08:30 – 14:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 
  13:00 – 18:30 Uhr


Sprechzeiten Sozialamt
(Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Unterbringung):
Montag – Freitag, 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
   
allgemeine Sprechzeiten:
Montag – Freitag, 08:30 – 12:00 Uhr
Montag – Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
   
 
Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Quellenangaben 

„Niedersachsen hält zusammen" - das Bündnis für Zusammenhalt

Die Plattform „Niedersachsen hält zusammen“ bietet einen Raum für Diskussionen und Hilfsangebote während und infolge der Corona-Krise.
niedersachsen-haelt-zusammen.de

Wir benutzen Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.