Der Landkreis Heidekreis beabsichtigt, Teile des FFH-Gebietes Nr. 90 „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“ sowie des EU-Vogelschutzgebietes „Untere Allerniederung“ (Gebiet der Samtgemeinde Schwarmstedt, Samtgemeinde Ahlden und der Samtgemeinde Rethem (Aller)) auszuweisen.

Bekanntmachung

Verordnung über das Landschafts- und Naturschutzgebiet „Aller-Leinetal“

Der Landkreis Heidekreis beabsichtigt, Teile des FFH-Gebietes Nr. 90 „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“ sowie des EU-Vogelschutzgebietes „Untere Allerniederung“ (Gebiet der Samtgemeinde  Schwarmstedt, Samtgemeinde Ahlden und der Samtgemeinde Rethem (Aller)) auszuweisen.

Der Entwurf der Verordnung liegt gemäß § 14 Abs. 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) vom 19.02.2010 in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 22 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29.07.2009 in der zurzeit geltenden Fassung, in der Zeit vom 11.01.-11.03.2019 im Rathaus der Samtgemeinde Schwarmstedt, Zimmer 36, während der Dienststunden von Montag bis Freitag zwischen 08.30 Uhr und 15.00 Uhr und Donnerstag zusätzlich zwischen 14.00 Uhr und 18.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel.. 05071-809-136) und beim Landkreis Heidekreis, Dienstleistungsbüro, Harburger Straße 2, 29614 Soltau und beim Landkreis Heidekreis, Dienstleistungsbüro, Vogteistraße 19, 29683 Bad Fallingbostel während der Dienststunden von Montag bis Mittwoch zwischen 08.00 Uhr und 16.00, Donnerstag zwischen 08.00 Uhr und 18:00 Uhr und am Freitag zwischen 08.00 Uhr und 12.00 Uhr, aus.

Weiterhin werden die Unterlagen auf der Internetseite des Heidekreises www.heidekreis.de unter der Rubrik „Bauen, Planen, Umwelt, Verkehr, Natur und Wald, Schutzgebietsplanungen“ veröffentlicht und können dort ebenfalls bis zum 11.03.2019 eingesehen werden.

Alle Bürgerinnen und Bürger können während der Auslegungszeit im Rathaus der
Samtgemeinde Schwarmstedt oder beim Landkreis Heidekreis den Verordnungsentwurf einsehen und Bedenken und Anregungen zu der Verordnung vorbringen.

Schwarmstedt, den 18.12.2018                                      Samtgemeinde Schwarmstedt
Der Samtgemeindebürgermeister
      In Vertretung          
       gez. Geisel

 

 

   

Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

thumbnail Feedback, Mängelmeldung
thumbnail Terminbuchung
   

Wetter  

giweather joomla module
   

Veranstaltungskalender  

   

Aktuelles  

22.05.2024
aktuelles-2024-05-bb-ausweiseSchwarmstedt. Die Sommerferien beginnen dieses Jahr bereits am 24. Juni....mehr...
17.05.2024
aktuelles-2024-05-stellenausschreibung-kita-bo Die Gemeinde Schwarmstedt sucht für die Kindertagesstätte...mehr...
15.05.2024
strassensperrung-2024-05-a7Straßenschäden vom Walsroder Dreieck bis zur Raststätte Allertal auf der...mehr...
15.05.2024
aktuelles-2024-05-bb-neuSchwarmstedt. Viel Zuspruch hat das Bürgerbüro Schwarmstedt in den letzten...mehr...
03.05.2024
cyanobakterien-blaualgen-im-kiessee-bothmer-zurueckgegangen Schwarmstedt. Eine weitere Überprüfung und Vorortbesichtigung am...mehr...
   
21.05.2024
bekanntmachung-sg-2024-05-ratDie nächste Sitzung des Rates der Samtgemeinde Schwarmstedt findet am 27.05.2024, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den...mehr...
   
buchtipp-2024-01-27Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Kinder ab 9 Jahren: mehr...
   

 

  Samtgemeinde Schwarmstedt

Postfach 1154
29684 Schwarmstedt

Hausanschrift:
Rathaus
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung

Telefon (Zentrale): 05071/809-0
Telefon (Bürgerbüro): 05071/809-99
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de
Kontakt (Was erledige ich wo?)

Kontodaten der Samtgemeindekasse

Sprechzeiten Bürgerbüro
(Meldeamt, Ausweise/Pässe, Fundbüro, Kfz-Zulassung, Gewerbe/Gaststätten):
Montag, Mittwoch & Freitag 08:30 – 14:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 
  13:00 – 18:30 Uhr


Sprechzeiten Sozialamt
(Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Unterbringung):
Montag – Freitag, 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
   
allgemeine Sprechzeiten:
Montag – Freitag, 08:30 – 12:00 Uhr
Montag – Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
   
 
Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Quellenangaben 

„Niedersachsen hält zusammen" - das Bündnis für Zusammenhalt

Die Plattform „Niedersachsen hält zusammen“ bietet einen Raum für Diskussionen und Hilfsangebote während und infolge der Corona-Krise.
niedersachsen-haelt-zusammen.de