Aufgrund der §§ 12 Abs. 1 und 99 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalver-fassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBL.S.5765) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 09.10.2019 folgende 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung beschlossen

       B e k a n n t m a c h u n g


1. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Schwarmstedt vom 13.12.2012



Aufgrund der §§ 12 Abs. 1 und 99 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalver-fassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBL.S.5765) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 09.10.2019 folgende 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung beschlossen:

§ 1 Bekanntmachungen

§ 12 Ziffer 1, erhält folgende Fassung:

Satzungen und Verordnungen sowie öffentliche Bekanntmachungen der Samt-gemeinde Schwarmstedt werden - soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist - im Internet unter der Adresse www.schwarmstedt.de verkündet bzw. bekannt gemacht. Auf die Bereitstellung im Internet unter Angabe des Bereitstel-lungstages und auf die Internetadresse ist in der Walsroder Zeitung nachrichtlich hinzuweisen.


§ 2 Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt 14 Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt § 12 Ziffer 1 der Hauptsatzung vom 13.12.2012 außer Kraft.




Schwarmstedt, den 21.10.2019


                        Samtgemeinde Schwarmstedt
                        Der Samtgemeindebürgermeister
                                     gez. Gehrs
        

                                 
                        

   

Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

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