Der Landkreis Heidekreis hat mit Beschluss vom 24. November 2020 den Plan für das o. g. Vorhaben festgestellt, nachdem die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Verden, die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt hat.

B e k a n n t m a c h u n g

Planfeststellung nach § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in der z. Z. gültigen Fassung für den Ersatzneubau der Leinebrücke Schwarmstedt im Zuge der B 214

Der Landkreis Heidekreis hat mit Beschluss vom 24. November 2020 den Plan für das o. g. Vorhaben festgestellt, nachdem die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Verden, die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt hat.

Anlässlich der COVID-19-Pandemie wurde am 20.05.2020 das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) erlassen, das am 29.05.2020 in Kraft getreten ist. Danach kann aufgrund der während der Pandemie geltenden Kontaktbeschränkungen und des eingeschränkten Publikumsverkehrs bei den Kommunen die Auslegung des Planfeststel-lungsbeschlusses mit den planfestgestellten Planunterlagen (in Papierform) in den Kommunen durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden.

Der Planfeststellungsbeschluss einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung sowie die planfestgestellten Unterlagen können daher ausschließlich in digitaler Form

vom 03.12.2020 bis einschließlich 16.12.2020 (Auslegungsfrist)

gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiGi. V. m. § 74 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und gemäß § 27a VwVfG unter dem Link www.heidekreis.de/home/bauen-planen/strassenbau/planungsfeststellungsverfahren eingesehen werden. Mit der vorgenannten Internet-adresse wird die Internetseite des Landkreises Heidekreis aufgerufen, auf der die Übersicht der anhängigen Planfeststellungsverfahren enthalten ist. Darunter ist dieses Planfeststellungsverfahren auszuwählen, um den Beschluss mit den planfestgestellten Unterlagen zu finden. Gemäß § 27a VwVfG ist dort auch der Inhalt dieser Bekanntmachung veröffentlicht.

Soweit der Planfeststellungsbeschluss nicht individuell zugestellt wurde, gilt dieser mit dem Ende der Auslegungsfrist gemäß § 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG auch gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.

Schwarmstedt, den 30.11.2020


Samtgemeinde Schwarmstedt
Der Samtgemeindebürgermeister
gez. Gehrs

 

Anlage:

2020-11-25 Planfeststellungsbeschluss Leinebrücke B214.pdf

 

 

 

   

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Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

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