Aufgepasst beim Feuerwerk!

Städte- und Gemeindebund: Nur zugelassenes Feuerwerk verwenden, Rücksicht nehmen und örtliche Verbote beachten!

In diesem Jahr dürfen vom 28. - 31.12.2018 Feuerwerksartikel verkauft werden. Das Abbrennen von Feuerwerk vor dem Jahreswechsel und in unmittelbarer Nähe von Altenheimen, Kinderheimen, Kirchen, Krankenhäusern, sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen (Reet- und Fachwerkhäusern, Tanklagern oder -stellen) ist grundsätzlich verboten, darauf weist der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund hin. Besondere Rücksichtnahme ist auch in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Sammelunterkünften, Tankstellen und Tierheimen geboten. Die Verwendung von sogenannten „Himmelslaternen“ ist in Niedersachsen aus Brandschutzgründen generell verboten. „Wir bitten darum, Rücksicht auf Menschen und Tiere zu nehmen und empfehlen, vor Ort auf Bekanntmachungen der Städte und Gemeinden und der Feuerwehren über örtliche Verbotszonen zu achten“ erklärte Thorsten Bullerdiek, Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes.

„Wer knallt, haftet im Übrigen für entstandene Schäden! Ebenso muss jede/r hinterher ihren/seinen Müll wieder mitnehmen. Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht im Krankenhaus endet, sollten nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer einer in der Europäischen Union ansässigen „Benannten Stelle“ und eine Ge-brauchsanleitung in deutscher Sprache haben. „Mit Billigknallern aus illegalen Importen tut man sich und anderen keinen Gefallen. Lieber ein paar Feuerwerkskörper weniger und dafür ein Silvestererlebnis ohne Risiko“, so Bullerdiek heute in Hannover. Der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper kann zudem nach dem Sprengstoffgesetz mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Der Städte- und Gemeindebund bittet daher um Beachtung folgender Hinweise:

  1. Feuerwerkskörper sollten eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.
  2. Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
  3. Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
  4. Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.
  5. Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
  6. "Blindgänger" nicht erneut zünden.
  7. In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
  8. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
  9. Halten Sie die örtlichen Verbote ein und achten Sie besonders auf notwendige Abstände zu brandempfindlichen Gebäuden wie Tankstellen, Reetdach- oder Fachwerkhäusern.
  10. Wer knallt, muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.

 

 

   
11.07.2025

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10.07.2025

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07.07.2025

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03.07.2025

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02.07.2025

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02.07.2025

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02.07.2025

aktuelles-2025-07-pro-gewaesserDer Unterhaltungsverband Meiße wird in der Zeit zwischen dem 01. Juli und 20. Dezember die Gewässer 2. Ordnung in seinem Verbandsgebiet bei Bedarf maschinell unterhalten und hierzu ggf. Grundstücke der Anlieger und Hinterlieger betreten und benutzen.

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30.06.2025

aktuelles-2025-06b-leader Am Freitag, den 20. Juni, startete die Lokale Aktionsgruppe der LEADER-Region Aller-Leine-Tal zu einer spannenden Exkursion, um umgesetzte LEADER-Projekte im östlichen Teil der Region zu besichtigen. Mit Begeisterung und Expertise stellten die Projektträger ihre Projekte vor, die sowohl Innovation und Nachhaltigkeit als auch Tradition und Kulturhistorie demonstrieren, und damit die Lebensqualität in der Region verbessern.

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27.06.2025

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27.06.2025

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26.06.2025

aktuelles-2025-06-flyer Im Herbst 2026 wird gewählt - Kommunalwahlen in Niedersachsen. Noch immer sind Frauen in den politischen Gremien unterrepräsentiert - auch bei uns im Heidekreis.

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23.06.2025

aktuelles-2025-07-sprechstunde-formularlo Die Formularlotsen sind im Juli 2025 mit einem persönlichen Beratungsgespräch unter vorheriger Terminvereinbarung für Sie da.

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16.06.2025

aktuelles-202506zvDie nächste Sitzung der Zweckverbandsversammlung findet am Montag, den 30.06.2025, um 18:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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13.06.2025

strassensperrung-2025-06-a27 UPDATE - Die Autobahn - A27 Kirchlinteln/Walsrode - Ausbesserung von Schäden auf rechter Spur

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13.06.2025

aktuelles-2025-06-leader am 26. Juni 2025, 18:00 bis 20:00 Uhr im Brinkhaus Hodenhagen

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13.06.2025

pac-aktuell-2025-06-rundschau PaC - Theaterstück 'Die große Nein-Tonne'

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09.06.2025

fz-zulassung-ab-dezember-in-schwarmstedt-nur-mit-terminvereinbarung-und-weniger-terminen Seit Dezember 2024 gibt es eine Änderung im Bürgerbüro Schwarmstedt.

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30.05.2025

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22.05.2025

aktuelles-2025-05-mNoch bis zum 16. Juni ist das Mammomobil in der Samtgemeinde Schwarmstedt. Es steht auf dem Parkplatz der KGS Schwarmstedt unweit der Mensa und Hallenbad. Mit der Untersuchung bestehen Chancen Brustkrebs früh zu erkennen und rechtzeitig zu behandeln.

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22.05.2025

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09.05.2025

aktuelles-2025-05-bildAb dem 01. Mai 2025 werden für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen nur noch digitale Lichtbilder anerkannt. Diese können selbstständig im Bürgerbüro an einem der Selbstbedienungsterminals aufgenommen werden. Alternativ können die Lichtbilder auch bei einem zertifizierten Dienstleister aufgenommen werden, der das Lichtbild auf einem gesicherten elektronischen Weg an die Behörde übermittelt. Eine Liste solcher Dienstleister kann z.B. unter https://alfo-passbild.com/ aufgerufen werden.

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08.05.2025

aktuelles-2025-05-kam Alle fünf Jahre werden in ganz Deutschland die Fahrzeuge erfasst. Die turnusmäßige Zählung beginnt in dieser Woche und endet im Herbst. Im Einzugsgebiet des Geschäftsbereichs Verden der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) werden an 42 Stellen dafür Kameras für die Videoaufzeichnungen installiert. Die Verkehrszählung an den Bundesfern- und Landesstraßen soll helfen, die Entwicklung des Verkehrs zu beurteilen.

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08.05.2025

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07.05.2025

aktuelles-2025-05-unbez Der "Niedersachsenpreis für Bürgerengagement" unter dem Motto "unbezahlbar & freiwillig" geht in eine neue Runde: Ehrenamtliche, Vereine, karitative Institutionen, Initiativen und Selbsthilfegruppen aus Niedersachsen, die sich freiwillig und gemeinwohlorientiert engagieren, sind zur Teilnahme am Wettbewerb eingeladen.

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