Richtlinie über die Förderung von sog. Balkon- und Gartenkraftwerken in der Gemeinde Buchholz (Aller)
Der Rat der Gemeinde Buchholz (Aller) hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 die "Richtlinie über die Förderung von sog. Balkon- und Gartenkraftwerken in der Gemeinde Buchholz (Aller)" beschlossen, welche mit Datum vom 16.03.2024 in Kraft getreten ist.
Die Förderanträge können ab sofort bei der Gemeinde Buchholz (Aller) schriftlich eingereicht werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an bauleitplanung@schwarmstedt.de oder telefonisch unter 05071 809-149.
Förderrichtlinie Balkonkraftwerke Buchholz (Aller) 2024
Antragsformular Förderung Balkonkraftwerke Buchholz (Aller)