Ankündigung von Kartierungsarbeiten
in der Gemeinde Gilten in der Samtgemeinde Schwarmstedt
Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Im Abschnitt B
(Scheeßel bis Bad Gandersheim/Seesen) steht der Entscheid über die Bundesfachplanung nach § 12 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) und damit die Festlegung eines verbindlichen Korridors durch
die Bundesnetzagentur noch aus. Um den ambitionierten Zeitplan für die Inbetriebnahme von SuedLink einhalten zu können, bereiten wir bereits jetzt die detaillierten Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren
(§ 21 NABEG) vor. Da die Entscheidung über den 1.000 Meter breiten Korridor noch aussteht, erfolgen Untersuchungen auf das eigene Risiko der Vorhabenträger. Dazu zählen auch die geplanten Kartierungsarbeiten.
Die biologischen Kartierungen dienen der Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage, um die Vereinbarkeit des Gesamtvorhabens mit dem Natur- und Artenschutz zu prüfen. Die gewonnenen Daten und deren fachliche Bewertung sind Bestandteil der sogenannten Unterlagen nach § 21 NABEG.
Mit den geplanten Untersuchungen ist keine Festlegung für einen Leitungsverlauf verbunden.
Umfang der Kartierungen
Die Kartierzeiträume orientieren sich an den verschiedenen Lebenszyklen der Fauna und Flora. Auch Art und Umfang der Kartierungen sind abhängig
von der Art bzw. Artengruppe, die kartiert wird und können – je nach Artengruppe – in Form von Begehungen und Sichtbeobachtungen, aber
auch durch das Ausbringen von Lockstöcken oder Hand- und Kescherfängen erfolgen.
Informationen zu den Kartierungsarbeiten
Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und im Einzelfall Grundstücke zu betreten
und / oder zu befahren. In der Regel werden sie zu Fuß durchgeführt und dauern – je nach Ziel der Kartierung – zwischen 15 Minuten bis zu mehreren
Stunden pro Tag.
Eventuelle Schäden
Durch die Kartierungsarbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, werden diese durch TenneT TSO GmbH bzw. durch die von ihr beauftragten Firmen zeitnah beseitigt oder entsprechend den gesetzlichen Regelungen angemessen entschädigt.
Bekanntmachungen und Termine
Die Berechtigung zur Durchführung dieser Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz
5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme
gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus der entsprechenden Flurstückliste und den zugehörigen Planunterlagen, die öffentlich zur Verfügung gestellt werden (genauer Auslageort: siehe Infokasten unten).
Mitarbeiter von TenneT TSO GmbH oder von ihnen beauftragte Firmen informieren die den von den genannten Maßnahmen berührten Eigentümern
und Nutzungsberechtigten zusätzlich schriftlich, sofern im Rahmen der Kartierungen temporäre Installationen (z.B. Nistkästen oder Lockstöcke)
ausgebracht werden. Den Zeitraum der Untersuchungen sowie den Auslageort der Flurstücksliste und Planunterlagen können Sie untenstehendem Infokasten entnehmen.
Kartierungsarbeiten im folgenden Zeitraum: Gilten: Einsicht nur nach telefonischer Anmeldung: |
Kontakt für Rückfragen
Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der bauvorbereitenden Maßnahmen stehen Mitarbeiter von TenneT zur Verfügung:
TenneT TSO GmbH
Tel.: 0921 / 50740 - 5000
E-Mail: suedlink@tennet.eu
Poster_V2A100-ZDL-007375.pdf |
Poster_V4A100-ZDL-007375.pdf |
Kartenmaterial.pdf |
Flurstücksliste.pdf |