- Neubau Bauwerk 3352 (Unterführung der Böhme) und  - Neubau Bauwerk 3353/54 (Unterführung der L 190 und Bahnstrecke) - Neuregelung der Entwässerung  Mit Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) vom 27.11.2023

Planfeststellungsverfahren für den Neubau von Brückenbauwerken im Zuge der BAB
A 27 im Bereich der Anschlussstelle 28 Walsrode - Süd

- Neubau Bauwerk 3352 (Unterführung der Böhme) und  
- Neubau Bauwerk 3353/54 (Unterführung der L 190 und Bahnstrecke)
- Neuregelung der Entwässerung
 
Mit Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) vom 27.11.2023 - 4134-31027-1-24 / A 27-BW 3352 u. BW 3353/54 ist der Plan für den „Neubau von Brückenbauwerken im Zuge der BAB A 27 im Bereich der Anschlussstelle 28 Walsrode –Süd - Neubau Bauwerk 3352 (Unterführung der Böhme) und Neubau Bauwerk 3353/54 (Unterführung der L 190 und Bahnstrecke sowie Neuregelung der Entwässerung“ gemäß den §§ 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) festgestellt worden.
Eine Ausfertigung des Beschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung des festgestellten Plans werden in der Zeit vom
28.12.2023 bis zum 10.01.2024 (einschließlich)
unter dem Titel „A27 Neubau BW 3352 (Böhme) und BW 3353/54 (L 190 und Bahnstrecke“ auf der Internetseite der NLStBV

https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview

zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. Die Auslegung der Unterlagen wird gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Daneben kann der Plan nach § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot bei
1.         der Stadt Walsrode
            Im Rathaus der Stadt Walsrode, Lange Straße 22, 29664 Walsrode, Abteilung Stadtentwicklung während folgender Öffnungszeiten
            Montag bis Freitag von 9:00 bis 13:00 Uhr
            Außerhalb der Öffnungszeiten können telefonisch in der Abteilung Stadtentwicklung der Stadt Walsrode, Tel.: 05161 / 977-258 oder -240 sowie auch elektronisch unter planung@walsrode.de andere Zeiten vereinbart werden.
2.         der Samtgemeinde Schwarmstedt
Im Rathaus der Samtgemeinde Schwarmstedt, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, Fachbereich 3 – Technische Dienste, nur nach telefonischer Vereinbarung (Tel.: 05071 / 809-0 oder -149), generell während folgender Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:    8:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:                außerdem 14:00 bis 18:00 Uhr
und nach vorheriger Terminabsprache unter der Tel. 05071/809-149 sowie elektronisch unter bauleitplanung@schwarmstedt.de auch außerhalb dieser Zeiten.

eingesehen werden.
Zudem sind die Unterlagen auch auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachsen uvp.niedersachsen.de unter dem Titel „A 27 Neubau BW 3352 (Unterführung Böhme) und Neubau Bauwerk 3353/54 (Unterführung L190 / Bahnstrecke)“ auch über den Auslegungszeitraum hinaus zugänglich.

Der Beschluss wurde den Beteiligten, über deren Äußerungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt gemäß § 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG.
Der Text dieser Bekanntmachung kann auf der Internetseite der NLStBV (planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) und auch auf der Internetseite der Stadt Walsrode (www.walsrode.de/Bekanntmachungen) und der Samtgemeinde Schwarmstedt (https://www.schwarmstedt.de/joomla/index.php/aktuelles/aktuelle-meldungen ) eingesehen werden.


Walsrode, den 20.12.2023                            Stadt Walsrode
                                                                       Die Bürgermeisterin
                                                                       Gez. Spöring
 
Schwarmstedt, den 20.12.2023                     Samtgemeinde Schwarmstedt
                                                                       Der Samtgemeindebürgermeister
                                                                       Gez. Gehrs

 

 

   
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12.02.2026

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Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

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  Samtgemeinde Schwarmstedt

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29684 Schwarmstedt

Hausanschrift:
Rathaus
Am Markt 1
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Vorsprache nur nach Terminvereinbarung

Telefon (Zentrale): 05071/809-0
Telefon (Bürgerbüro): 05071/809-99
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de
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Sprechzeiten Bürgerbüro
(Meldeamt, Ausweise/Pässe, Fundbüro, Kfz-Zulassung, Gewerbe/Gaststätten):
Montag, Mittwoch & Freitag 08:30 – 14:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 
  13:00 – 18:30 Uhr


Sprechzeiten Sozialamt
(Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Unterbringung):
Montag – Freitag, 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
   
allgemeine Sprechzeiten:
Montag – Freitag, 08:30 – 12:00 Uhr
Montag – Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
   
 
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