Bekanntmachung
über die Ankündigung der Teileinziehung eines Wirtschaftsweges in der
Gemeinde Gilten
Es ist beabsichtigt ein Teilstück des Flurstückes 127/1 der Flur 5, Gemarkung Suderbruch, des Wirtschaftsweges „Behrens Twachte“ als öffentlichen Weg einzuziehen.
Es handelt sich um ein Teilstück des südlichen Grünstreifens des Wirtschaftsweges „Behrens Twachte“ zur Größe von rd. 160 qm.
Der Weg hat in diesem Bereich keine Bedeutung für den öffentlichen Verkehr, so dass die Teileinziehung gemäß § 8 Abs. 1 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) geboten ist.
Dieses Vorhaben wird gemäß § 8 Abs. 2 NStrG hiermit bekannt gegeben.
Der Lageplan der zur Teileinziehung vorgesehenen Strecke liegt während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Gilten, Rathaus, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, Zimmer 35, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Schwarmstedt, den 15.02.2016 |
Gemeinde Gilten Der Gemeindedirektor gez. Gehrs |