Bekanntmachung über die Widmung einer Gemeindestraße in Lindwedel
Die Gemeindestraße „Grabenkamp“ in der Gemarkung Lindwedel (Neubaugebiet) wird mit sofortiger Wirkung gemäß § 6 Nds. Straßengesetz für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die Straße besteht aus den Flurstücken 84/4 und 84/7 der Flur 2, Gemarkung Lindwedel. Sie beginnt nördlich an der Straße „Sprockhofer Straße“. Die Gesamtlänge der Gemeindestraße beträgt ca. 450 m.
Träger der Straßenbaulast für die vorgenannte Straße und den Geh- und Radweg ist die Gemeinde Lindwedel.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg, oder Postfach 29 41, 21319 Lüneburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.
Die Klage ist gegen die Gemeinde Lindwedel, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, zu richten.
Unabhängig von der Möglichkeit Klage zu erheben, können Sie sich bei inhaltlichen Rückfragen vorab an die Gemeinde Lindwedel, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, wenden.
Schwarmstedt, den 25.04.2018 | Gemeinde Lindwedel Der Gemeindedirektor Gez. Gehrs |