Bekanntmachung der Samtgemeinde Schwarmstedt
Unterhaltung und Schau verschiedener Wasserläufe III. Ordnung in der Samtgemeinde Schwarmstedt.
Aufgrund der Verordnung über die Unterhaltung und Schau der Gewässer III. Ordnung für das Gebiet des Landkreises Soltau-Fallingbostel vom 27.10.1995 werden die Schaukommissionen die im Bereich der Gemeinden Gilten und Schwarmstedt liegenden Gräben am
Mittwoch, dem 10.11.2004,
schauen.
Für die Gräben, die in der Gemeinde Gilten liegen, ist Treffpunkt vor der ehemaligen Schule in Gilten um 13.00 Uhr und für die Gräben, die in der Gemeinde Schwarmstedt liegen, um 14.00 Uhr auf dem Parkplatz vor dem Rathaus Schwarmstedt.
Die Schaukommissionen sind befugt, die Gewässer zu besichtigen und dazu die Gräben und Ufergrundstücke nach Bedarf zu betreten. Die räumungspflichtigen Grundeigentümer bzw. Anlieger sind mit Schriftsatz vom 23.09.2004 zur Grabenräumung aufgefordert worden. Die Wasserläufe sind zu den oben genannten Schauterminen so zu räumen, dass eine ausreichende Vorflut gewährleistet ist. Die Unterhaltungspflicht umfasst insbesondere das Entkrauten des Grabens, Ausmähen der Böschungen und Auswerfen der Grabensohle.
Das Räumgut ist unverzüglich zu beseitigen, Bodenaushub kann auf den Anliegergrundstücken so eingeebnet werden, dass er nicht wieder in das Gewässer gelangen kann und keine Uferaufhöhungen entstehen.
Nach § 11 der o.g. Unterhaltungs- und Schauordnung kann derjenige mit einer Geldbuße geahndet werden, der den Geboten und Verboten der §§ 3 oder 4 der Verordnung zuwiderhandelt.
Die Unterhaltungspflichtigen, die Eigentümer der zu schauenden Gewässer, die Anlieger und die zur Benutzung der Gewässer Befugten haben Gelegenheit, an der Schau teilzunehmen und sich zu äußern.
Schwarmstedt, den 05.10.2004
Samtgemeinde Schwarmstedt
Der Samtgemeindebürgermeister
gez. Frische
Az.: 607-061 Gi
607-061 Sch