Aufgepasst beim Feuerwerk!

Städte- und Gemeindebund: Nur zugelassenes Feuerwerk verwenden, Rücksicht nehmen und örtliche Verbote beachten!

In diesem Jahr dürfen vom 28. - 31.12.2018 Feuerwerksartikel verkauft werden. Das Abbrennen von Feuerwerk vor dem Jahreswechsel und in unmittelbarer Nähe von Altenheimen, Kinderheimen, Kirchen, Krankenhäusern, sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen (Reet- und Fachwerkhäusern, Tanklagern oder -stellen) ist grundsätzlich verboten, darauf weist der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund hin. Besondere Rücksichtnahme ist auch in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Sammelunterkünften, Tankstellen und Tierheimen geboten. Die Verwendung von sogenannten „Himmelslaternen“ ist in Niedersachsen aus Brandschutzgründen generell verboten. „Wir bitten darum, Rücksicht auf Menschen und Tiere zu nehmen und empfehlen, vor Ort auf Bekanntmachungen der Städte und Gemeinden und der Feuerwehren über örtliche Verbotszonen zu achten“ erklärte Thorsten Bullerdiek, Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes.

„Wer knallt, haftet im Übrigen für entstandene Schäden! Ebenso muss jede/r hinterher ihren/seinen Müll wieder mitnehmen. Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht im Krankenhaus endet, sollten nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer einer in der Europäischen Union ansässigen „Benannten Stelle“ und eine Ge-brauchsanleitung in deutscher Sprache haben. „Mit Billigknallern aus illegalen Importen tut man sich und anderen keinen Gefallen. Lieber ein paar Feuerwerkskörper weniger und dafür ein Silvestererlebnis ohne Risiko“, so Bullerdiek heute in Hannover. Der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper kann zudem nach dem Sprengstoffgesetz mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Der Städte- und Gemeindebund bittet daher um Beachtung folgender Hinweise:

  1. Feuerwerkskörper sollten eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.
  2. Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
  3. Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
  4. Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.
  5. Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
  6. "Blindgänger" nicht erneut zünden.
  7. In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
  8. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
  9. Halten Sie die örtlichen Verbote ein und achten Sie besonders auf notwendige Abstände zu brandempfindlichen Gebäuden wie Tankstellen, Reetdach- oder Fachwerkhäusern.
  10. Wer knallt, muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.

 

 

   
16.05.2024

bekanntmachung-sg-2024-05-oeefdDie nächste Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Feuerwehr und Digitales, als Besichtigung der vier samtgemeindeeigenen Friedhöfe, findet am 12.06.2024, um 16:00 Uhr, statt. Treffpunkt: Friedhof Buchholz (Aller).

mehr...

16.05.2024

bekanntmachung-essel-2024-05-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Essel findet am 23.05.2024, um 20:00 Uhr, in 29690 Essel, Hotel Heide-Kröpke, statt.

mehr...

13.05.2024

bekanntmachung-gilten-052024Die nächste Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Gilten findet am 16.05.2024 statt.

mehr...

06.05.2024

bekanntmachung-sg-2024-05-schulDie nächste Sitzung des Schulausschusses findet am 13.05.2024, um 16:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Am Schloonberg 7, Grundschule Schwarmstedt, statt.

mehr...

23.04.2024

wahl-bek-2024-04-europawahlVom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.

mehr...

25.03.2024

bekanntmachung-lindwedel-2024-03-bauwDie nächste Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Lindwedel, als Wegebegehung, findet am 10.04.2024, um 16:00 Uhr, statt.Treffpunkt: 29690 Lindwedel, Feuerwehrhaus.

mehr...

18.03.2024

bekanntmachung-essel-2024-03-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Essel findet am 21.03.2024, um 20:00 Uhr, in 29690 Essel, Bothmerscher Weg 8, im Sportheim statt.

mehr...

06.03.2024

bekanntmachung-buchholz-2024-03-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller) findet am 12.03.2024, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Am Schützenplatz 6, im Dorfgemeinschaftshaus Marklendorf statt.

mehr...

06.03.2024

bekanntmachung-lindwedel-2024-03-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Lindwedel findet am 11.03.2024, um 20:00 Uhr, in 29690 Lindwedel, Ahornallee 4, im Restaurant Balland’s statt.

mehr...

29.02.2024

bekanntmachung-schwarmstedt-2024-02-ratDie nächste öffentliche Sitzung des Bau-, Wege-, Natur- und Umweltausschusses findet am Mittwoch, den 06.03.2024, um 16:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

mehr...

14.12.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-12-ratDie nächste Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Schwarmstedt findet am Dienstag, den 19.12.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

mehr...

04.12.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-12-raeteDie nächste gemeinsame öffentliche Sitzung der Räte der Gemeinden Buchholz (Aller), Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt findet am Montag, den 11.12.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

mehr...

23.11.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-11-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller) findet am 28.11.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Am Schützenplatz 6, im Dorfgemeinschaftshaus Marklendorf statt.

mehr...

09.11.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-11-amtsblatt-oeDie nächste Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Feuerwehr und Digitales findet am 14.11.2023, um 17:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, im Uhle-Hof Saal statt.

mehr...

   

Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

thumbnail Feedback, Mängelmeldung
thumbnail Terminbuchung
   

Wetter  

giweather joomla module
   

Veranstaltungskalender  

   

Aktuelles  

17.05.2024
aktuelles-2024-05-stellenausschreibung-kita-bo Die Gemeinde Schwarmstedt sucht für die Kindertagesstätte...mehr...
15.05.2024
strassensperrung-2024-05-a7Straßenschäden vom Walsroder Dreieck bis zur Raststätte Allertal auf der...mehr...
15.05.2024
aktuelles-2024-05-bb-neuSchwarmstedt. Viel Zuspruch hat das Bürgerbüro Schwarmstedt in den letzten...mehr...
03.05.2024
cyanobakterien-blaualgen-im-kiessee-bothmer-zurueckgegangen Schwarmstedt. Eine weitere Überprüfung und Vorortbesichtigung am...mehr...
02.05.2024
aktuelles-2024-04-amtshilfe-030524 Das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser bittet im rahmen der...mehr...
   
buchtipp-2024-01-27Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Kinder ab 9 Jahren: mehr...
   

 

  Samtgemeinde Schwarmstedt

Postfach 1154
29684 Schwarmstedt

Hausanschrift:
Rathaus
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung

Telefon (Zentrale): 05071/809-0
Telefon (Bürgerbüro): 05071/809-99
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de
Kontakt (Was erledige ich wo?)

Kontodaten der Samtgemeindekasse

Sprechzeiten Bürgerbüro
(Meldeamt, Ausweise/Pässe, Fundbüro, Kfz-Zulassung, Gewerbe/Gaststätten):
Montag, Mittwoch & Freitag 08:30 – 14:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 
  13:00 – 18:30 Uhr


Sprechzeiten Sozialamt
(Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Unterbringung):
Montag – Freitag, 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
   
allgemeine Sprechzeiten:
Montag – Freitag, 08:30 – 12:00 Uhr
Montag – Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
   
 
Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Quellenangaben