Die nächste Sitzung des Samtgemeinderates findet am Dienstag, den 02.03.2021, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Am Schloonberg 9, kleine Sporthalle statt.
Am 12.09.2021 sind in der Samtgemeinde Schwarmstedt der Samtgemeinderat und die Gemeinderäte in den 5 Mitgliedsgemeinden - Buchholz/Aller, Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt - zu wählen.
Es ist beabsichtigt gem. Ratsbeschluss vom 24.09.2020 den Gemeindeweg "Lange Feldweg", Flurstücks 85/2 der Flur 10, Gemarkung Essel, für den öffentliche Verkehr einzuziehen und auf die Benutzung für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr zu beschränken.
Gemäß § 14 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes in der zurzeit geltenden Fassung können für diejenigen Steuer- und Abgabenschuldner, bei denen die Abgabenberechnungsgrundlagen und der Abgabenbeitrag auch für einen künftigen Zeitabschnitt unverändert bleiben, die Steuern bzw. Abgaben durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für die Steuer- bzw. Abgabenschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuer- bzw. Abgabenbescheid zugegangen wäre.
Nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) und des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BMG (Nds. AG BMG) dürfen den nachstehend genannten Stellen aus dem Melderegister personenbezogene Daten der Einwohnerinnen und Einwohner übermittelt werden:
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Dienstag, den 15.12.2020, um 19:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Buchholzer Kirchweg 1, Mehrzweckhalle Buchholz statt.
Der Landkreis Heidekreis hat mit Beschluss vom 24. November 2020 den Plan für das o. g. Vorhaben festgestellt, nachdem die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Verden, die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt hat.
Der Rat der Gemeinde Schwarmstedt hat in seiner Sitzung am 07.10.2020 die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 47 „Esseler Straße Ost“ mit örtlicher Bauvorschrift beschlossen.
Der Samtgemeindeausschuss Schwarmstedt hat in seiner Sitzung am 28.02.2019 die Aufstellung der 38. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. In seiner Sitzung am 05.11.2020 hat der Samtgemeindeausschuss Schwarmstedt dem Entwurf zugestimmt und die öffentliche Auslegung der 38. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Der Änderungsbereich der Flächennutzungsplanänderung mit einer Größe von ca. 10,1 ha (davon 2,8 ha Bestandsüberplanung) liegt am südwestlichen Rand der Gemeinde Lindwedel, siehe Lageplan. Inhalt der Planung ist es, den erkennbaren kurz- und mittelfristigen Bedarf an Wohnbauland in Lindwedel zu decken sowie die tatsächliche Nutzung im Bereich des Sondergebietes „Wochenendhausgebiet“ auszuweisen.
Der Rat der Gemeinde Essel hat in seiner Sitzung am 24.09.2020 gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „VEP Nordmeyer“, 2. Änderung, gefasst.
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch. Aufgrund der Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 30.10.2020 und der damit verbundenen Schließung der Samtgemeindebücherei Schwarmstedt hat die öffentliche Auslegung gem. §3 Abs. 2 BauGB erneut zu erfolgen.
Der Gemeinderat Schwarmstedt hat in seiner Sitzung am 07.10.2020 beschlossen, den Verbindungsweg im Baugebiet „Hinter dem Mönke“ mit sofortiger Wirkung gemäß § 6 Nds. Straßengesetz für den öffentlichen Verkehr beschränkt als Fuß- und Radweg zu widmen.
Der Rat der Gemeinde Gilten hat in seiner Sitzung am 10.06.2020 gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 a BauGB den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 13 „Kirchende Südwest von Gilten“ mit örtlichen Bauvorschriften gefasst.
Der Rat der Gemeinde Lindwedel hat in seiner Sitzung am 05.10.2020 dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 18 „Am Kaliberg II“ mit örtlicher Bauvorschrift und der Begründung dazu zugestimmt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Aufgrund der §§ 10, 44 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBL.S.5765) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 24.03.2020 folgende 1. Änderungs-satzung zur Änderung der Satzung über die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für die Schiedsperson der Samtgemeinde Schwarmstedt beschlossen
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