Der Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt hat in seiner Sitzung am 08.11.2017 den Entwurf des o.g. Bauleitplanes einschließlich seiner Begründung sowie deren öffentliche Auslegung mit Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

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