Fischereischein

Samtgemeinde Schwarmstedt
Fachbereich II – Bürgerdienste und Soziale Sicherung
Bürgerbüro
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt
Telefon:  05071 / 809-99
Fax:   0511/93 69 700 27
Email:  buergerbuero@schwarmstedt.de 

Personen mit Hauptwohnsitz in der Samtgemeinde Schwarmstedt, die
  • das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben,
  • eine Fischereiprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder die vorgeschriebene Fischerprüfung in einem anderen Bundesland oder die Prüfung als Berufsfischer abgelegt haben, oder einen Jahresfischereischein für 3 aufeinanderfolgende Jahre haben,
ist auf Antrag eines Fischereischeines ein Fischereischein als Lichtbildausweis auszustellen.
Der Fischereischein gilt für unbeschränkte Zeit.

Bei der Beantragung eines Fischereischeines sind vorgenannte Nachweise sowie ein Lichtbild und der Personalausweis mitzubringen.

Gebühr:

Die einmalige Gebühr für einen Fischereischein beträgt 35,00 €.
 
   

Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

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Rathaus
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung

Telefon (Zentrale): 05071/809-0
Telefon (Bürgerbüro): 05071/809-99
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de
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(Meldeamt, Ausweise/Pässe, Fundbüro, Kfz-Zulassung, Gewerbe/Gaststätten):
Montag, Mittwoch & Freitag 08:30 – 14:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 
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(Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Unterbringung):
Montag – Freitag, 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
   
allgemeine Sprechzeiten:
Montag – Freitag, 08:30 – 12:00 Uhr
Montag – Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
   
 
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