Die Teilstrecke der vorgenannten Straße wird daher gemäß § 8 Abs. 1 Nds. Straßengesetz (NStrG) mit Wirkung vom 01.03.2005 teilweise eingezogen.
Die teilweise eingezogene Teilstrecke im Zuge des Wirtschaftsweges „Buchholzer Kirchweg“ zur Länge von 610 m, befindet sich zwischen der Einmündung „Vor Dem Dorfe“ und der Gemarkungsgrenze Buchholz (Aller) / Essel.
Die Ankündigung über die Einziehung erfolgte nach § 8 Abs. 2 NStrG am 22.10.2004
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Teileinziehung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg oder Postfach 2941, 21319 Lüneburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.
Die Klage ist gegen die Gemeinde Buchholz (Aller), Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, zu richten.
Hinweis:
Unabhängig von der Möglichkeit Klage zu erheben, können Sie sich bei inhaltlichen Rückfragen vorab an die Gemeinde Buchholz (Aller), Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, wenden.
Schwarmstedt, 15.02.2005
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Gemeinde Buchholz (Aller) Der Gemeindedirektor gez. Frische |