Der Rat der Gemeinde Buchholz (Aller) hat die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 18 „Wiepen Acker“ mit örtlicher Bauvorschrift und
die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 18 „Wiepen
Acker“ liegt am Ostrand der Ortslage von Buchholz (Aller) zwischen der
Dorfstraße und der Schwarmstedter Straße (B 214). Er umfasst das
Flurstück 106/23 in der Flur 2 der Gemarkung Buchholz (Aller).
Allgemeines Ziel des Bebauungsplans sind Einfamilienhäuser.
Allgemeiner Zweck des Bebauungsplans ist die Deckung des Wohnbedarfs.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
erfolgt von Dienstag, den 16. August 2005 bis einschließlich Freitag,
den 16. Sept. 2005 im Rathaus in Schwarmstedt, Am Markt 1, Zimmer
17. Während der Sprechzeiten können sich Interessierte über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre voraussichtlichen
Auswirkungen unterrichten lassen. Gleichzeitig wird Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung gegeben. (Sprechzeiten: Montag bis Freitag
8.30-12.00 Uhr, Donnerstag 14.00-18.00 Uhr).
Schwarmstedt, den 26.07.2005
GEMEINDE BUCHHOLZ
Der Gemeindedirektor
gez. Frische