Es ist beabsichtigt, die in der Gemarkung Buchholz (Aller), Landkreis Soltau – Fallingbostel, Regierungsbezirk Lüneburg gelegene Teilstrecke im Zuge der Straße „Buchholzer Kirchweg“ zwischen der Einmündung Vor dem Dorfe und der Gemarkungsgrenze Buchholz (Aller) / Essel (Gemarkung Buchholz (Aller), Flur 1, Flurstück 72/1 Teilfläche) zur Länge von ca. 610 m zum 01.03.2005 auf die Benutzung für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr und für Fußgänger und Radfahrer zu beschränken (Teileinziehung).
Die Teileinziehung erfolgt aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls.
Dieses Vorhaben wird gemäß § 8 Abs. 2 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) hiermit bekanntgegeben.
Ein Lageplan der zur Teileinziehung vorgesehenen Strecke liegt während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Buchholz (Aller) (Rathaus), Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, Zimmer 8 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Schwarmstedt, 31.10.2004 Gemeinde Buchholz (Aller)
Der Gemeindedirektor
In Vertretung
gez. Marquardt
Bekanntmachung über die Ankündigung der Teileinziehung einer Gemeindestraße
Gemarkung Buchholz (Aller), Landkreis Soltau – Fallingbostel, Regierungsbezirk Lüneburg gelegene Teilstrecke im Zuge der Straße „Buchholzer Kirchweg“