Angaben gemäß § 5 TMG:
Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
Rathaus
29690 Schwarmstedt
Vertreten durch:
Samtgemeindebürgermeister Björn Gehrs
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Samtgemeindebürgermeister Björn Gehrs (Anschrift wie oben).
Der Rat der Gemeinde Schwarmstedt hat in seiner Sitzung am 18.12.2014 dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 41 „Am Bornberg III“ und der Begründung mit Umweltbericht zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.