1.) Öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB2.) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGBDer Verwaltungsausschuss der Gemeinde Essel hat in seiner Sitzung am 06.02.2023 dem überarbeiteten Entwurf zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Feuerwehr Essel“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 6 „Rottloses Feld“ i.d.F. der 1. Änderung beschlossen. Der Änderungsinhalt bezieht sich auf die externen Kompensations- und CEF-Maßnahmenfläche für die Feldlerche. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den ergänzten / geänderten Teilen abgegeben werden können. Die Änderungen sind im Begründungstext kenntlich gemacht. Die Auslegungsfrist wird unter Bezugnahme auf § 4a Abs. 3 S. 3 BauGB angemessen verkürzt.
In seiner Sitzung am 06.10.2022 hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Essel dem überarbeiteten Entwurf zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Feuerwehr Essel“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 6 „Rottloses Feld“ i.d.F. der 1. Änderung beschlossen.
Die nachstehende Satzung über die Entschädigung der Ratsmitglieder, der Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und der ehrenamtlich Tätigen der Gemeinde Essel wird hiermit verkündet.
1.) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB2.) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGBDer Verwaltungsausschuss der Gemeinde Essel hat in seiner Sitzung am 20.07.2021 gemäß § 2 Abs.1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für den Nr. 9 „Feuerwehr Essel“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 6 „Rottloses Feld“ i.d.F. der 1. Änderung gefasst. Dieser wird hiermit bekannt gemacht.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Essel hat in seiner Sitzung am 18.11.2019 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 8 „Texas“ mit örtlichen Bauvorschriften gefasst.
Die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit verkündet.Tag der Bereitstellung war der 27.07.2021
Die Haushaltssatzung 2021 kann hier eingesehen werden.
Der Gemeindeweg „Lange Feldweg“, Flurstücks 85/2 der Flur 10, Gemarkung Essel, wird mit sofortiger Wirkung gem. § 6 Nds. Straßengesetz für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr sowie für Fußgänger und Radfahrer beschränkt gewidmet.
Es wird gem. Ratsbeschluss vom 24.09.2020 der Gemeindeweg „Lange Feldweg“, Flurstücks 85/2 der Flur 10, Gemarkung Essel, für den öffentliche Verkehr eingezogen und auf die Benutzung für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr beschränkt.
Aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 BauGB sowie aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Essel in seiner Sitzung am 26. April 2021 die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 „VEP Nordmeyer“ als Satzung und die Begründung beschlossen.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Essel hat in seiner Sitzung am 18.11.2019 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 8 „Texas“ mit örtlichen Bauvorschriften gefasst. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Es ist beabsichtigt gem. Ratsbeschluss vom 24.09.2020 den Gemeindeweg "Lange Feldweg", Flurstücks 85/2 der Flur 10, Gemarkung Essel, für den öffentliche Verkehr einzuziehen und auf die Benutzung für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr zu beschränken.
Der Rat der Gemeinde Essel hat in seiner Sitzung am 24.09.2020 gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „VEP Nordmeyer“, 2. Änderung, gefasst.
Der Rat der Gemeinde Essel hat in seiner Sitzung am 24.09.2020 gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „VEP Nordmeyer“, 2. Änderung, gefasst.
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Essel in der Sitzung am 25.03.2020 die Haushaltssatzung für das Jahr 2020 beschlossen.
Die Haushaltssatzung 2020 kann hier eingesehen werden.
gem. Ratsbeschluss vom 05.11.2018 wird die noch zu vermessende Teilfläche der Gemeinde Straße „Schäferweg“, Flurstück 147, Flur 7, Gemarkung Essel, zur Größe von ca. 28 qm, als öffentliche Straße eingezogen.
Das Teilstück der Gemeindestraße „Eschenweg“ in der Gemarkung Essel (Neubaugebiet) wird mit sofortiger Wirkung gemäß § 6 Nds. Straßengesetz für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die nächste Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Essel als Wegebegehung findet am Mittwoch, den 13.06.2018, um 16:00 Uhr, Treffpunkt: Schützenhaus Essel statt.
Die nächste Sitzung des Gemeinderates Essel findet am Donnerstag, den 19.04.2018, um 20:00 Uhr, in 29690 Essel-Engehausen , Marschweg 1, "Camping-Aller-Leine-Tal" statt.
Es ist gem. Ratsbeschluss vom 05.03.2018 beabsichtigt, eine noch zu vermessende Teilfläche des Flurstücks 147 der Flur 7 von ca. 28 qm der in der Gemarkung Essel gelegenen Gemeindestraße „Schäferweg“ als öffentliche Straße einzuziehen.
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, den 05.03.2018, um 20:00 Uhr, in 29690 Essel-Engehausen , Marschweg 1, "Camping-Aller-Leine-Tal" statt.
Eine noch zu vermessende Teilfläche aus dem Flurstück 108/1, Flur 2, des in der Gemarkung Engehausen gelegenen Wirtschaftsweges „Weg nach Blankenburg“ von ca. 500 qm wird gemäß Ratsbeschluss vom 04.10.2017 gemäß § 8 Abs. 1 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) mit Wirkung vom Tage nach der Bekanntmachung eingezogen.
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, den 04.10.2017, um 20:00 Uhr, in 29690 Essel-Engehausen , Marschweg 1, "Camping-Aller-Leine-Tal" statt.
Es ist gem. Ratsbeschluss vom 06.03.2017 beabsichtigt, eine noch zu vermessende Teilfläche des Flurstücks 108/1 der Flur 2, von ca. 500 qm des in der Gemarkung Engehausen gelegenen Wirtschaftsweges „Weg nach Blankenburg“ als öffentliche Straße einzuziehen.
Das Teilstück der Gemeindestraße „Eschenweg“ in der Gemarkung Essel (Neubaugebiet) wird mit sofortiger Wirkung gemäß § 6 Nds. Straßengesetz für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 BauGB sowie aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Essel in seiner Sitzung am 05. September 2016 die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 „VEP Nordmeyer“ als Satzung und die Begründung beschlossen.
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde EsselFür die Erhaltung und die Pflege des alten Baumbestandes sieht die Gemeinde Essel im Winterhalbjahr 2016/2017 eine Baumpflegeaktion vor.
Gemäß § 14 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes in der zurzeit geltenden Fassung können für diejenigen Steuer- und Abgabenschuldner, bei denen die Abgabenberechnungsgrundlagen und der Abgabenbetrag auch für einen künftigen Zeitabschnitt unverändert bleiben, die Steuern bzw. Abgaben durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden.
Eine noch zu vermessende Teilfläche aus dem Flurstück 108, Flur 2, des in der Gemarkung Engehausen gelegene Wirtschaftsweges „Weg nach Blankenburg“ von 8 m Breite und 200 m Länge wird gemäß Ratsbeschluss vom 17.06.2015 gemäß § 8 Abs. 1 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) mit Wirkung vom Tage nach der Bekanntmachung eingezogen.
Die Wirtschaftswege „Brandenkampsweg“, Flur 2, Flurstück 103 „Heidkampsweg“, Flur 2,Flurstück 100/1 und 102 und Flur 1, Flurstück 45 „Eimker Drebberweg“, Flur 1, Flurstück 46 werden gemäß Ratsbeschluss vom 17.06.2015 gemäß § 8 Abs. 1 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) mit Wirkung vom Tage nach der Bekanntmachung auf gesamter Länge eingezogen.
Die nächste Sitzung des Gemeinderates Essel als Wegebegehung findet am Donnerstag, den 23.07.2015, um 16:00 Uhr, in 29690 Essel, Bothmerscher Weg 11, Schützenhaus statt.
Es ist beabsichtigt, eine noch zu vermessende Teilfläche des Flurstücks 108 der Flur 2, von ca. 8 m Breite und 200 m Länge des in der Gemarkung Engehausen gelegenen Wirtschaftsweges „Weg nach Blankenburg“ als öffentliche Straße einzuziehen.
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, den 31.07.2014, um 20:00 Uhr, in Essel-Engehausen, Marschweg 1, "Camping-Aller-Leine-Tal" statt.
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, den 19.06.2014, um 20:00 Uhr, in Essel-Engehausen , Marschweg 1, "Camping-Aller-Leine-Tal" statt.
Am Donnerstag, den 20.03.2014, um 20:00 Uhr, findet in Engehausen, Camping-Aller-Leine-Tal, Marschweg 1, eine öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Essel statt.
Am Montag, den 16.09.2013, um 18:00 Uhr, findet in der Gaststätte Camping Aller-Leine-Tal, in Essel-Engehausen, Marschweg 1, eine öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Essel statt.
Bebauungsplan Nr. 6 "Rottloses Feld" von Essel mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung; Beschluss über den Bebauungsplangemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB).
A) Haushaltssatzung der Gemeinde E s s e l für das Haushaltsjahr 2005
Auf Grund des § 84 der Nieders. Gemeindeordnung hat der Rat der Gemeinde Essel in der Sitzung am 04.04.2005 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 beschlossen:
Die Gemeindestraße „Bothmerscher Weg“ in der Gemarkung Essel wird mit Wirkung vom 04.04.2005 gemäß § 6 des Nds. Straßengesetzes dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die Straße „Buchholzer Kirchweg“ in der Gemarkung Essel wird mit Wirkung vom 09.11.2004 gemäß § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.
Die Widmung einer Teilstrecke, der in der Gemarkung Essel, Landkreis Soltau – Fallingbostel, Regierungsbezirk Lüneburg, gelegenen Straße (Wirtschaftsweg) „Buchholzer Kirchweg“ ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich geworden.
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