Der Gemeindeweg „Lange Feldweg“, Flurstücks 85/2 der Flur 10, Gemarkung Essel, wird mit sofortiger Wirkung gem. § 6 Nds. Straßengesetz für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr sowie für Fußgänger und Radfahrer beschränkt gewidmet.
Der Gemeindeweg beginnt südlich an der B214. Die Widmung erfolgt auf der gesamten Länge von ca. 805m.
Träger der Straßenbaulast für die vorgenannte Straße ist die Gemeinde Essel.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg, oder Postfach 29 41, 21319 Lüneburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder auf elektronischem Weg über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erhoben werden.
Die Klage ist gegen die Gemeinde Essel, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, zu richten.
Unabhängig von der Möglichkeit Klage zu erheben, können Sie sich bei inhaltlichen Rückfragen vorab an die Gemeinde Essel, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, wenden.
Schwarmstedt, den 09.06.2021 | Gemeinde Essel Der Gemeindedirektor Gez. Gehrs |