Bekanntmachung
über die Ankündigung der Teileinziehung einer Gemeindestraße
Es ist gem. Ratsbeschluss vom 05.03.2018 beabsichtigt, eine noch zu vermessende Teilfläche des Flurstücks 147 der Flur 7 von ca. 28 qm der in der Gemarkung Essel gelegenen Gemeindestraße „Schäferweg“ als öffentliche Straße einzuziehen.
Es handelt sich um ein Teilstück östlich des Schäferweges.
Die Straße hat in diesem Bereich keine Bedeutung für den öffentlichen Verkehr, so dass die Teileinziehung gemäß § 8 Abs. 1 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) geboten ist.
Dieses Vorhaben wird gemäß § 8 Abs. 2 NStrG hiermit bekannt gegeben.
Der Lageplan der zur Teileinziehung vorgesehenen Strecke liegt während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Essel, Rathaus, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, Zimmer 35, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Schwarmstedt, den 07.03.2018 | Gemeinde Essel Der Gemeindedirektor gez. Gehrs |