Bebauungsplan Nr. 6 "Rottloses Feld" von Essel mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung; Beschluss über den Bebauungsplangemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB).
Aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 des Baugesetzbuches, der §§ 56, 97 und 98 der Niedersächsischen Bauordnung und der §§ 6 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) hat der Rat der Gemeinde Essel in seiner Sitzung am 29.09.2005 den Bebauungsplan Nr. 6 "Rottloses Feld" mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung und den städtebaulichen Vertrag über Ausgleichsmaßnahmen und die Planbegründung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 "Rottloses Feld" liegt am Südrand der Ortslage von Essel, anschließend an die vorhandene Bebauung entlang von Buchenweg und Eichenweg. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist im beigefügten Kartenausschnitt verdeutlicht.
Jeder Interessierte kann den Bebauungsplan und die Begründung dazu in der Gemeindeverwaltung im Rathaus (Zimmer 36) in Schwarmstedt, Am Markt 1, während der Sprechzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft erlangen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichnetenVerfahrens- und Formschriften sowie Mängel im Abwägungsverfahren unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb von 2 Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf dei Vorschriften des §§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan mit örtlicher Bauvoschrift über Gestaltung mit städtebaulichem Vertrag n Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Schwarmstedt, den 10.10.2005
Gemeinde Essel
Der Gemeindedirektor
Frische