Gemeinde Essel, 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Rottloses Feld“; Beschluss über den Bebauungsplan gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 BauGB sowie aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Essel in seiner Sitzung am 30. November 2015 die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Rottloses Feld“ als Satzung und die Begründung beschlossen.