A) Haushaltssatzung der Gemeinde L i n d w e d e l für das Haushaltsjahr 2005
Auf Grund des § 84 der Nieders. Gemeindeordnung hat der Rat der Gemeinde Lindwedel in der Sitzung am 12.04.2005 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird
im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf .......... 1.306.400 EUR
in der Ausgabe auf .......... 1.306.400 EUR
im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf .......... 1.417.700 EUR
in der Ausgabe auf .......... 1.417.700 EUR
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2005 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 200.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr
2005 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v.H.
2. Gewerbesteuer 300 v.H.
Schwarmstedt, den 12.04.2005
gez. Wehberg gez. Frische
Bürgermeister L.S. Gemeindedirektor
B) Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich.
Der Haushaltsplan liegt nach § 86 Abs. 2 Satz 3 NGO in der Zeit vom 16.06.2005 bis einschl. 24.06.2005 zur Einsichtnahme im Rathaus der Samtgemeinde Schwarmstedt, Zimmer 2, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, öffentlich aus.
Schwarmstedt, den 06.06.2005
Gemeinde L i n d w e d e l
Der Gemeindedirektor
(Frische)