Aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 des Baugesetzbuches, des § 84 der Niedersächsischen Bauordnung und der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Lindwedel in seiner Sitzung am 12. 10. 2021 die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Südlich der Bahn II“ mit Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 13 „Südlich der Bahn“ als Satzung und die Begründung beschlossen.
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