Aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 BauGB sowie aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Lindwedel in seiner Sitzung am 18. November 2019 den Bebauungsplan Nr. 20 „Südlich Ahornallee“ als Satzung und die Begründung beschlossen.
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