Aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 BauGB sowie aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Buchholz (Aller) in seiner Sitzung am 30. August 2016 die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 21 „Schwarzer Berg“ als Satzung und die Begründung beschlossen.