Der Rat der Gemeinde Schwarmstedt hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 43 „Neue Gärten“ mit örtlicher Bauvorschrift und der Begründung dazu zugestimmt und die öf-fentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.