Bekanntmachung Schwarmstedt
Der Rat der Gemeinde Schwarmstedt hat in seiner Sitzung am 11.10.2012 folgenden Beschluss gefasst:
Gemäß § 101 NGO beschließt der Rat
a) über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2010,
b) dem Gemeindedirektor wird für das Haushaltsjahr 2010
Entlastung erteilt.
Die Jahresrechnung mit dem Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2010 sowie der um die Stellungnahme des Gemeindedirektors ergänzte Schlussbericht des Rechnungsprüfungs- amtes des Landkreises Heidekreis über die Prüfung der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2010 der Gemeinde Schwarmstedt vom 19.12.2012 liegen gemäß § 101 Abs. 2 Satz 2 NGO bzw. § 120 Abs. 4 Satz 1 NGO vom 01.11.2012 bis einschließlich 09.11.2012 während der Dienststunden im Rathaus Schwarmstedt, Zimmer 2, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Auf Verlangen werden davon Ausfertigungen oder Auszüge gegen Erstattung der Kosten gefertigt.
Schwarmstedt, den 11.10.2012
Gemeinde Schwarmstedt
Der Gemeindedirektor
gez. Gehrs