Es wird gem. Ratsbeschluss vom 11.03.2021 der Gemeindeweg „Am Toggraben“, Flurstück 416 der Flur 3, Gemarkung Schwarmstedt, für den öffentlichen Verkehr eingezogen und auf die Benutzung für Fußgänger, Radfahrer sowie für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr beschränkt.
Der Gemeindeweg beginnt nördlich an der Gemeindestraße „Badenhopsweg“ und endet südlich am „Mühlenweg“. Die Teileinziehung erfolgt auf der gesamten Länge von ca. 545 m.
Die Ankündigung über die Teileinziehung erfolgte nach § 8 Abs. 2 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) am 28.04.2021. Innerhalb der vorgesehenen Frist von drei Monaten sind keine Einwendungen oder Bedenken gegen die Teileinziehung vorgebracht worden.
Die Teileinziehung wird zum 01.09.2021 wirksam.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Teileinziehung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg, oder Postfach 29 41, 21319 Lüneburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder auf elektronischem Weg über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erhoben werden.
Die Klage ist gegen die Gemeinde Schwarmstedt, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, zu richten.
Unabhängig von der Möglichkeit Klage zu erheben, können Sie sich bei inhaltlichen Rückfragen vorab an die Gemeinde Schwarmstedt, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, wenden.
Schwarmstedt, den 30.07.2021 | Gemeinde Schwarmstedt Der Gemeindedirektor In Vertretung Gez. Geisel |