Der Rat der Gemeinde Schwarmstedt hat in seiner Sitzung am 23.06.2008 folgenden Beschluss gefasst:
Gemäß § 101 NGO beschließt der Rat
a) über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2006;
b) dem Gemeindedirektor wird für das Haushaltsjahr 2006 Entlastung erteilt.
Die Jahresrechnung mit dem Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2006 sowie der um die Stellungnahme des Gemeindedirektors ergänzte Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Soltau-Fallingbostel über die Prüfung der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2006 der Gemeinde Schwarmstedt vom 31.10.2007 liegen gemäß § 101 Abs. 2 Satz 2 NGO bzw. § 120 Abs. 4 Satz 1 NGO vom 03.07.2008 bis einschließlich 11.07.2008 während der Dienststunden im Rathaus Schwarmstedt, Zimmer 2, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Auf Verlangen werden davon Ausfertigungen oder Auszüge gegen Erstattung der Kosten gefertigt.
Schwarmstedt, den 23.06.2008
Gemeinde Schwarmstedt
Der Gemeindedirektor
In Vertretung
gez. Marquardt